BFSG für Pflegedienste — Barrierefreiheit der Website umsetzen
Veröffentlicht: 10. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Warum Barrierefreiheit für Pflegedienste besonders relevant ist
Pflegedienste bedienen eine Zielgruppe, die in besonderem Maße auf barrierefreie digitale Angebote angewiesen ist. Pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuer bringen häufig Einschränkungen mit — sei es im Bereich Sehen, Hören, Motorik oder kognitive Verarbeitung. Wenn eine Pflegedienst-Website nicht barrierefrei gestaltet ist, erreicht sie unter Umständen genau die Personen nicht, die den Dienst am dringendsten benötigen.
Hinzu kommt ein regulatorischer Rahmen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt, gelten seit dem 28. Juni 2025 verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen. Für Pflegedienste stellt sich damit die Frage, inwieweit ihre Website von diesen Anforderungen betroffen sein könnte.
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung gibt es ein starkes praktisches Argument: Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher. Große Schrift, klare Kontraste, einfache Navigation und verständliche Sprache helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen — sie machen die Seite für jede Altersgruppe zugänglicher.
Dieser Ratgeber beleuchtet das Thema aus technischer Perspektive. Wir konzentrieren uns auf die technischen Aspekte, die wir als IT-Berater prüfen und umsetzen können. Für die rechtliche Bewertung, ob Ihr Pflegedienst in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, empfehlen wir eine individuelle Beratung — beispielsweise über Ihren Pflegeverband oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Was fordert das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und gilt seit dem 28. Juni 2025.
Anwendungsbereich nach § 1 BFSG
Gemäß § 1 BFSG erfasst das Gesetz unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Konkret sind das digitale Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise:
- Online-Shops und E-Commerce-Angebote — Buchungs- und Bestellsysteme
- Bankdienstleistungen — Online-Banking, Zahlungsverkehr
- Telekommunikationsdienste — Messenger, Videoanrufe
- Personenbeförderungsdienste — Buchungsportale
Einen umfassenden Überblick über den Anwendungsbereich bietet unser BFSG-Pillar-Ratgeber.
Ausnahmen nach § 3 BFSG
§ 3 BFSG sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die:
- Weniger als 10 Personen beschäftigen und
- Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweisen
Diese Schwellenwerte beziehen sich auf das gesamte Unternehmen. Bei größeren Trägern mit mehreren Standorten könnte die Ausnahme möglicherweise nicht greifen, auch wenn ein einzelner Standort klein ist. Im Zweifelsfall empfehlen wir, die Einordnung mit einem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Pflegeverband zu klären.
Übergangsfristen
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Dienstleistungen, die vor diesem Datum bereits erbracht wurden, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor. Produkte und Dienstleistungen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Juni 2030 weiter verwendet werden. Neue digitale Angebote — etwa eine neue Website oder ein neues Buchungssystem — sollten die Anforderungen von Beginn an berücksichtigen.
Bußgelder
Gemäß § 37 BFSG können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. In der Praxis berücksichtigt die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Verhältnismäßigkeit — Größe des Unternehmens, Schwere des möglichen Verstoßes und Bereitschaft zur Nachbesserung fließen in die Bewertung ein.
Betrifft das BFSG auch Pflegedienst-Websites?
Die Frage, ob eine Pflegedienst-Website unter das BFSG fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt davon ab, welche Funktionen die Website bietet und wie das Unternehmen strukturiert ist.
Wann eine Pflegedienst-Website möglicherweise betroffen ist
Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Pflegedienste könnte das relevant werden, wenn über die Website:
- Pflegeleistungen online gebucht oder angefragt werden können (z. B. über Formulare, die eine Vertragsanbahnung darstellen)
- Terminvereinbarungen digital durchgeführt werden (Online-Kalender, Buchungstools)
- Kostenpflichtige digitale Dienste angeboten werden (z. B. kostenpflichtige Beratungsangebote, digitale Pflegeplanung)
- E-Commerce-Elemente vorhanden sind (z. B. ein Shop für Pflegehilfsmittel)
Eine rein informative Website, die lediglich den Pflegedienst vorstellt und Kontaktdaten bereitstellt, fällt nach aktuellem Verständnis möglicherweise nicht unter den Anwendungsbereich des BFSG. Allerdings ist die genaue Abgrenzung noch nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt.
Auch ohne BFSG-Pflicht: WCAG als Best Practice
Selbst wenn Ihr Pflegedienst formal nicht unter das BFSG fällt, sprechen gewichtige Gründe für die Umsetzung grundlegender Barrierefreiheitsstandards:
- Zielgruppe: Ihre Besucher sind überdurchschnittlich häufig ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen. Eine nicht barrierefreie Website schließt potenzielle Kunden faktisch aus.
- Erwartungen der Angehörigen: Angehörige, die einen Pflegedienst suchen, vergleichen Websites. Eine gut nutzbare, barrierefreie Seite schafft Vertrauen.
- Zukunftssicherheit: Die regulatorischen Anforderungen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Wer jetzt barrierefreie Grundlagen schafft, vermeidet spätere Nachrüstungskosten.
- SEO-Vorteile: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen (semantisches HTML, Alt-Texte, strukturierte Überschriften) verbessern gleichzeitig die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Pflegeverbände wie der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) oder die Diakonie informieren über branchenspezifische Anforderungen und können als Orientierung dienen. Auch die jeweiligen Landesverbände bieten häufig Beratung zu digitalen Standards an. Ähnliche Überlegungen gelten übrigens auch für andere Branchen im Gesundheits- und Beratungsbereich — etwa für Kanzlei-Websites oder Arztpraxen, die ebenfalls eine besonders schutzbedürftige Zielgruppe bedienen.
Die wichtigsten Barrierefreiheits-Anforderungen für Pflege-Websites
Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Diese technischen Anforderungen bilden den Maßstab für barrierefreie Websites. Im Folgenden die Bereiche, die für Pflegedienst-Websites besonders relevant sind.
Kontraste und Schriftgrößen
Die Zielgruppe eines Pflegedienstes umfasst häufig ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft. Kontraste und Schriftgrößen spielen daher eine zentrale Rolle:
- Kontrastverhältnis: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett) gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3
- Schriftgröße: Mindestens 16px für Fließtext. Für die Zielgruppe von Pflegediensten empfehlen wir 18px oder mehr
- Skalierbarkeit: Schriftgrößen sollten in relativen Einheiten (
remoderem) definiert sein, damit Nutzer die Schrift über den Browser vergrößern können - Farbe als Information: Informationen sollten nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden. Pflichtfelder in Formularen beispielsweise zusätzlich mit einem Sternchen markieren
Alt-Texte für Bilder
Alle informativen Bilder auf der Website sollten mit beschreibenden Alt-Texten versehen sein. Für Pflegedienst-Websites bedeutet das konkret:
- Teamfotos: Alt-Text wie „Pflegeteam des Pflegedienstes Mustermann, drei Mitarbeiterinnen in Dienstkleidung” statt nur „Team”
- Zertifikate und Qualitätssiegel: Alt-Text mit Bezeichnung des Siegels
- Dekorative Bilder: Leerer Alt-Text (
alt="") — Screenreader überspringen diese dann korrekt - Icons: Wenn Icons eine Funktion haben (z. B. Telefon-Icon), benötigen sie einen Alt-Text oder ein
aria-label
Tastaturnavigation
Alle Funktionen der Website sollten per Tastatur erreichbar sein — nicht nur per Maus:
- Tab-Reihenfolge: Logisch und der visuellen Reihenfolge entsprechend
- Fokus-Indikatoren: Deutlich sichtbar, damit Nutzer erkennen, welches Element gerade aktiv ist
- Skip-Navigation: Ein Link am Seitenanfang, der es erlaubt, die Navigation zu überspringen und direkt zum Hauptinhalt zu gelangen
<!-- Beispiel: Skip-Link -->
<a href="#main-content" class="skip-link">
Zum Hauptinhalt springen
</a>
- Keine Tastaturfallen: Nutzer sollten jeden Bereich der Seite per Tastatur verlassen können
Formulare und Labels
Pflegedienst-Websites bieten häufig Kontaktformulare oder Anfrage-Formulare an. Barrierefreie Formulare sind besonders wichtig, da sie oft der erste Kontaktpunkt sind:
- Labels: Jedes Eingabefeld benötigt ein sichtbares
<label>-Element. Placeholder-Text allein reicht nicht — er verschwindet beim Tippen - Fehlermeldungen: Klar und spezifisch formulieren. Nicht „Fehler im Formular”, sondern „Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer ein (z. B. 0341 1234567)”
- Pflichtfelder: Mit
aria-required="true"und visuell (Sternchen + Legende) kennzeichnen - Autocomplete: Für Standardfelder wie Name, Telefon, E-Mail das passende
autocomplete-Attribut setzen — das erleichtert die Eingabe erheblich
<!-- Beispiel: Barrierefreies Formularfeld -->
<label for="telefon">Telefonnummer *</label>
<input type="tel" id="telefon" name="telefon"
autocomplete="tel"
aria-required="true"
aria-describedby="telefon-hinweis">
<span id="telefon-hinweis">
Unter dieser Nummer erreichen wir Sie für Rückfragen.
</span>
Sprach-Attribut
Das HTML-Dokument sollte das Sprach-Attribut korrekt setzen. Für deutschsprachige Pflegedienst-Websites:
<html lang="de">
Screenreader nutzen diese Angabe, um die korrekte Aussprache zu verwenden. Fehlt das Attribut, kann die Sprachausgabe unverständlich klingen — ein Problem, das gerade für ältere Nutzer mit assistiver Technologie frustrierend ist.
Mobile Optimierung
Viele Angehörige recherchieren Pflegedienste unterwegs auf dem Smartphone. Eine barrierefreie mobile Version umfasst:
- Responsive Design: Die Seite passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an
- Touch-Ziele: Buttons und Links mindestens 44x44 Pixel groß
- Zoombarkeit: Bis mindestens 200% vergrößerbar ohne Inhaltsverlust
- Keine horizontale Scrollleiste bei schmalen Viewports (320px)
- Telefonnummer als klickbarer Link:
<a href="tel:+4934112345">0341 1234567</a>— ein Tipp, der auf mobilen Geräten den direkten Anruf ermöglicht
Checkliste — Barrierefreiheit für Pflegedienst-Websites
Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten technischen Punkte zusammen, die wir bei einer Barrierefreiheitsprüfung für Pflegedienst-Websites prüfen:
Struktur und Navigation
- Logische Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3 — keine Ebenen übersprungen)
- Skip-Link zum Hauptinhalt vorhanden
- Hauptnavigation per Tastatur bedienbar
- Aktive Seite in der Navigation erkennbar
- Einfache Menüstruktur — maximal zwei Ebenen
- Telefonnummer prominent und klickbar auf jeder Seite
Texte und visuelle Gestaltung
- Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für normalen Text
- Schriftgröße mindestens 16px — empfohlen 18px für die Zielgruppe
- Schrift über Browser-Zoom skalierbar ohne Layout-Bruch
- Keine Information ausschließlich über Farbe vermittelt
- Einfache, verständliche Sprache — keine Fachbegriffe ohne Erklärung
- Kurze Absätze und klare Überschriften
Bilder und Medien
- Alt-Texte für alle informativen Bilder vorhanden
- Dekorative Bilder mit leerem Alt-Text (
alt="") - Videos mit Untertiteln (falls vorhanden)
- Kein Auto-Play von Medien
Formulare und Kontakt
- Alle Formularfelder mit
<label>-Elementen verknüpft - Pflichtfelder mit
aria-requiredund visuell gekennzeichnet - Spezifische Fehlermeldungen bei falschen Eingaben
- Formular per Tastatur vollständig bedienbar
- Autocomplete-Attribute für Standardfelder (Name, Telefon, E-Mail)
- Erfolgs- oder Fehlerstatus nach dem Absenden klar kommuniziert
Technische Grundlagen
-
lang="de"im HTML-Element gesetzt - Valides, semantisches HTML (
<nav>,<main>,<header>,<footer>) - Fokus-Indikatoren sichtbar und deutlich
- Mobile Ansicht funktional und zugänglich
- SSL/TLS-Verschlüsselung aktiv
- Ladezeit unter 3 Sekunden
Rechtliche Seiten
- Impressum barrierefrei erreichbar
- Datenschutzerklärung klar strukturiert
- Cookie-Banner per Tastatur bedienbar (falls vorhanden)
- Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden und im Footer verlinkt
Barrierefreiheit umsetzen — Praktische Schritte
Die Umsetzung der Barrierefreiheit muss nicht in einem einzigen großen Schritt passieren. Ein schrittweises Vorgehen ist oft praktikabler — und liefert bereits nach den ersten Maßnahmen spürbare Verbesserungen.
Schritt 1: Ist-Zustand ermitteln
Bevor Änderungen vorgenommen werden, empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Automatisierter Website-Check: Ein schneller erster Überblick, der technische Barrieren identifiziert. Unser kostenloser Website-Check prüft unter anderem Kontraste, Alt-Texte und Überschriftenstruktur.
- Browser-Erweiterungen: Tools wie WAVE oder axe DevTools prüfen einzelne Seiten direkt im Browser.
- Manuelle Prüfung: Versuchen Sie, die Website nur mit der Tastatur (ohne Maus) zu bedienen. Schalten Sie Bilder aus und prüfen Sie, ob der Inhalt noch verständlich ist.
Schritt 2: Prioritäten setzen
Nicht alle Barrieren wiegen gleich schwer. Wir empfehlen folgende Reihenfolge:
Quick Wins (geringer Aufwand, großer Effekt):
- Alt-Texte für Bilder ergänzen
- Kontraste anpassen (oft eine Änderung im CSS)
- Überschriften-Hierarchie korrigieren
- Telefonnummer als klickbaren
tel:-Link anlegen - Sprach-Attribut
lang="de"setzen
Strukturelle Verbesserungen (mittlerer Aufwand):
- Formulare mit Labels und Fehlermeldungen ausstatten
- Skip-Navigation hinzufügen
- Semantisches HTML implementieren
- Tastaturnavigation testen und optimieren
- Fokus-Indikatoren aktivieren
Umfassende Konformität (höherer Aufwand):
- Vollständiger WCAG 2.1 AA-Audit
- Test mit Screenreadern (z. B. NVDA, VoiceOver)
- Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen
- Prozesse für barrierefreie Inhaltserstellung etablieren
Schritt 3: Umsetzen
Die Umsetzung der Quick Wins lässt sich häufig innerhalb weniger Stunden erledigen. Für Content-Management-Systeme wie WordPress gibt es Plugins, die bei der Barrierefreiheit unterstützen — allerdings ersetzen Plugins keine saubere technische Grundlage.
Bei individuell programmierten Websites empfehlen wir, die Änderungen mit einem erfahrenen Entwickler durchzugehen. Viele Webagenturen bieten inzwischen BFSG-Pakete an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten sind. Für eine Einschätzung der Kosten einer BFSG-konformen Website finden Sie einen separaten Ratgeber.
Schritt 4: Testen mit assistiven Technologien
Automatisierte Tests decken erfahrungsgemäß etwa 30-40 % der Barrierefreiheitsprobleme auf. Für eine umfassendere Prüfung empfehlen wir zusätzlich:
- Screenreader-Test: Navigieren Sie mit NVDA (Windows, kostenlos) oder VoiceOver (Mac, vorinstalliert) durch die Website. Wird der Inhalt korrekt vorgelesen? Sind Formulare bedienbar?
- Tastatur-Test: Können alle Funktionen per Tab, Enter und Pfeiltasten erreicht werden?
- Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite auf 200% — bricht das Layout? Wird Text abgeschnitten?
- Mobil-Test: Prüfen Sie die Seite auf verschiedenen Smartphones und Tablets
Schritt 5: Laufend überwachen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Designänderungen oder Plugin-Updates können bestehende Barrierefreiheit beeinträchtigen. Wir empfehlen:
- Regelmäßige automatisierte Checks (z. B. monatlich)
- Bei jeder größeren Änderung: kurze Prüfung der betroffenen Seiten
- Feedback-Kanal für Nutzer: eine E-Mail-Adresse oder ein Formular, über das Besucher auf Barrieren hinweisen können
Fazit
Barrierefreiheit ist für Pflegedienst-Websites nicht nur eine mögliche gesetzliche Anforderung — sie ist eine Frage der Nutzbarkeit für die eigene Zielgruppe. Ältere Menschen, pflegebedürftige Personen und deren Angehörige profitieren unmittelbar von einer barrierefreien Website. Große Schrift, klare Kontraste, verständliche Formulare und eine einfache Navigation sorgen dafür, dass die Website ihren Zweck erfüllt: den richtigen Menschen die richtigen Informationen zugänglich zu machen.
Ob Ihr Pflegedienst formal unter das BFSG fällt, hängt von der Art der angebotenen digitalen Dienste und der Unternehmensgröße ab. Unabhängig davon empfehlen wir, die technischen Grundlagen der Barrierefreiheit umzusetzen — der Aufwand ist in den meisten Fällen überschaubar, und der Nutzen für Ihre Besucher ist erheblich.
Ein erster Schritt kann ein automatisierter Website-Check sein, der vorhandene Barrieren identifiziert und konkrete Handlungsempfehlungen liefert.
Häufige Fragen
Muss mein Pflegedienst die Website barrierefrei machen?
Ob Ihr Pflegedienst unter den Anwendungsbereich des BFSG fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab — insbesondere von der Art der über die Website angebotenen Dienste und der Unternehmensgröße (§ 1 BFSG, §3). Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz können von bestimmten Anforderungen ausgenommen sein. Unabhängig davon empfehlen wir grundlegende Barrierefreiheitsstandards, da Ihre Zielgruppe besonders davon profitiert. Für eine verbindliche Einordnung empfehlen wir eine Beratung durch Ihren Pflegeverband oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Welche Bußgelder können bei Verstößen gegen das BFSG anfallen?
Laut § 37 BFSG können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. In der Praxis berücksichtigt die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Verhältnismäßigkeit — Größe des Unternehmens, Art des möglichen Verstoßes und Bereitschaft zur Nachbesserung fließen in die Bewertung ein. Eine proaktive Umsetzung grundlegender Standards kann im Einzelfall als Nachweis guten Willens dienen.
Was kostet die Umsetzung der Barrierefreiheit für eine Pflegedienst-Website?
Die Kosten hängen vom Ausgangszustand der Website ab. Quick Wins wie Alt-Texte, Kontrastanpassungen und Überschriften-Korrekturen lassen sich häufig in wenigen Stunden umsetzen. Strukturelle Anpassungen (Formulare, Navigation, semantisches HTML) können je nach Umfang einige hundert bis wenige tausend Euro kosten. Ein automatisierter Website-Check hilft, den konkreten Handlungsbedarf einzuschätzen und Prioritäten zu setzen.
Gibt es Fördermittel für die barrierefreie Gestaltung von Pflegedienst-Websites?
Einige Bundesländer und die KfW bieten Förderprogramme für die Digitalisierung im Gesundheitswesen an, die möglicherweise auch Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit abdecken. Wir empfehlen, sich bei der zuständigen IHK, dem Pflegeverband oder der jeweiligen Landesförderbank über aktuelle Programme zu informieren. Stand: März 2026 — die Förderlandschaft kann sich ändern.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für Pflegedienst-Websites?
Welche Schriftgröße empfiehlt sich für Pflegedienst-Websites?
Warum sollte die Telefonnummer auf einer Pflegedienst-Website klickbar sein?
Gibt es Fördermittel für die barrierefreie Gestaltung von Pflegedienst-Websites?
Welche Barrierefreiheitsmaßnahmen haben bei Pflegediensten den größten Effekt?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.