BFSG für Kanzlei-Websites — Barrierefreiheit in der Rechtsbranche
Veröffentlicht: 10. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Barrierefreiheit für Kanzlei-Websites — ein technischer Überblick
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote betreffen potenziell auch Kanzlei-Websites. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, stellt sich für viele Kanzleien die Frage: Welche technischen Anforderungen könnten relevant sein — und wie lässt sich eine Website entsprechend anpassen?
Dieser Ratgeber beleuchtet das Thema aus technischer Perspektive. Als IT-Berater konzentrieren wir uns auf die technischen Aspekte, die wir prüfen und umsetzen können. Für die rechtliche Einordnung, ob Ihre Kanzlei in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Kollegen.
Warum Barrierefreiheit gerade für Kanzleien relevant ist
Unabhängig von der Frage, ob das BFSG für eine bestimmte Kanzlei formal gilt, gibt es gute Gründe, sich mit der Barrierefreiheit der eigenen Website zu befassen:
- Mandantenkreis: Menschen mit Behinderungen benötigen rechtliche Beratung ebenso wie alle anderen. Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass potenzielle Mandanten den Zugang zur Kanzlei finden — unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
- Demografischer Wandel: Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Eine barrierefreie Website erreicht auch diese wachsende Zielgruppe.
- Professioneller Anspruch: Kanzleien, die sich mit Compliance und Regulierung befassen, können durch eine barrierefreie eigene Website Kompetenz demonstrieren.
- Suchmaschinenoptimierung: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen (strukturierte Überschriften, Alt-Texte, semantisches HTML) verbessern gleichzeitig die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
Hinweis: Einen umfassenden Überblick über die BFSG-Anforderungen für Websites finden Sie in unserem Pillar-Ratgeber.
§ 1 BFSG und §3: Gilt das Gesetz für Kanzlei-Websites?
Die Frage, ob eine Kanzlei-Website unter das BFSG fällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wir skizzieren hier die technisch relevanten Eckpunkte — die rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt spezialisierten Kollegen.
Anwendungsbereich nach § 1 BFSG
Laut § 1 BFSG gilt das Gesetz für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Zu den erfassten Dienstleistungen gehören unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste und Personenbeförderungsdienste.
Die entscheidende Frage für Kanzleien ist, ob die angebotenen Rechtsdienstleistungen als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” einzuordnen sind. Wenn eine Kanzlei beispielsweise Online-Rechtsberatung anbietet, Dokumente digital bereitstellt oder Mandatsvereinbarungen online abschließt, könnte dies möglicherweise unter den Anwendungsbereich fallen.
Wichtig zu beachten: Das BFSG unterscheidet nicht nach Branche. Es kommt darauf an, was über die Website angeboten wird — nicht wer es anbietet. Online-Terminbuchungen, digitale Mandatsvereinbarungen oder die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen, fallen möglicherweise unter den Begriff der elektronischen Dienstleistung.
Ausnahmen nach § 3 BFSG
§ 3 BFSG sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor. Als Kleinstunternehmen gelten laut Gesetz Unternehmen, die:
- Weniger als 10 Personen beschäftigen und
- Einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen EUR erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweisen
Viele Einzelkanzleien und kleine Sozietäten könnten unter diese Ausnahme fallen. Allerdings empfehlen wir, dies im Einzelfall prüfen zu lassen — zumal die Schwellenwerte sich auf das gesamte Unternehmen beziehen, nicht nur auf einzelne Standorte.
Unabhängig vom BFSG: Gute Praxis
Selbst wenn eine Kanzlei formal nicht unter das BFSG fällt, ist die Umsetzung grundlegender Barrierefreiheitsstandards empfehlenswert. Die technischen Maßnahmen sind in den meisten Fällen überschaubar und verbessern die Website-Qualität insgesamt.
Besondere Anforderungen: Vertraulichkeit und Barrierefreiheit
Kanzlei-Websites haben eine Besonderheit: Die Verbindung von anwaltlicher Verschwiegenheit und digitaler Barrierefreiheit erfordert besondere Aufmerksamkeit bei bestimmten technischen Lösungen.
Kontaktformulare
Kontaktformulare auf Kanzlei-Websites übertragen möglicherweise vertrauliche Informationen. Barrierefreiheit und Datensicherheit sollten hier zusammengedacht werden:
- Labels und Beschreibungen für alle Formularfelder (Screenreader-kompatibel)
- Fehlermeldungen klar und verständlich formulieren, ohne sensible Daten im Klartext anzuzeigen
- SSL/TLS-Verschlüsselung für die Datenübertragung
- Hinweis auf Vertraulichkeit in barrierefreier Form (nicht nur als Bild)
Ein barrierefreies Formular hilft dabei, Eingabefehler zu vermeiden — und das ist bei sensiblen Daten besonders relevant. Klare Feldbezeichnungen, verständliche Fehlermeldungen und eine logische Tab-Reihenfolge tragen dazu bei, dass Daten korrekt übermittelt werden.
Mandantenportal
Falls die Kanzlei ein Mandantenportal anbietet, sollte dieses ebenfalls barrierefrei gestaltet sein:
- Login-Bereich mit Tastatur bedienbar
- Zwei-Faktor-Authentifizierung mit barrierefreier Alternative (nicht nur SMS oder App, sondern auch Hardware-Token oder E-Mail-basierte Verifikation)
- Dokumenten-Upload mit klaren Anweisungen und Statusmeldungen
- Sitzungs-Timeout mit ausreichender Vorwarnung und der Möglichkeit, die Sitzung zu verlängern
Mehrsprachigkeit und juristische Fachsprache
Viele Kanzleien arbeiten mit Mandanten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Barrierefreiheit umfasst auch die Verständlichkeit von Inhalten. Laut WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2 sollte die Sprache von Absätzen oder Phrasen in einer anderen Sprache korrekt im HTML ausgezeichnet werden. Für Kanzleien, die Rechtsgebiete wie Migrationsrecht oder internationales Wirtschaftsrecht bedienen, ist das besonders relevant.
Juristische Fachsprache stellt eine zusätzliche Hürde dar. Begriffe wie „Widerrufsbelehrung”, „Mandatsvertrag” oder „Verfahrenskostenhilfe” sind für viele Mandanten schwer verständlich. Im Sinne der Barrierefreiheit empfehlen wir, zentrale Begriffe auf der Website kurz zu erklären oder ein Glossar bereitzustellen — das verbessert die Zugänglichkeit und reduziert gleichzeitig Rückfragen im Kanzleialltag.
Technische Maßnahmen nach WCAG 2.1 AA
Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Diese technischen Anforderungen lassen sich systematisch prüfen und umsetzen. Hier sind die wichtigsten Bereiche für Kanzlei-Websites:
Kontraste und visuelle Gestaltung
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett)
- Schriftgröße sollte nicht unter 16px liegen und skalierbar sein (relative Einheiten wie
remoderemstatt fixer Pixelwerte) - Farbe allein sollte nicht als einziges Mittel zur Informationsvermittlung dienen (z. B. rote Pflichtfelder zusätzlich mit Sternchen markieren)
- Fokus-Indikatoren deutlich sichtbar gestalten (nicht per CSS ausblenden)
Viele Kanzlei-Websites verwenden dunkle, seriöse Farbschemata — was grundsätzlich gut für Kontraste ist. Allerdings sehen wir häufig hellgraue Texte auf weißem Hintergrund in Fußzeilen oder Nebenbereichen, die die Kontrastanforderungen möglicherweise nicht erfüllen.
Tastaturnavigation
Alle Funktionen der Website sollten per Tastatur erreichbar sein:
- Tab-Reihenfolge logisch und konsistent
- Skip-Links am Seitenanfang (ermöglichen das Überspringen der Navigation)
- Fokus-Management bei Dropdown-Menüs und modalen Dialogen
- Keine Tastaturfallen — der Nutzer sollte jeden Bereich per Tastatur verlassen können
<!-- Beispiel: Skip-Link am Seitenanfang -->
<a href="#main-content" class="skip-link">
Zum Hauptinhalt springen
</a>
Screenreader-Kompatibilität
- Semantisches HTML verwenden:
<nav>,<main>,<header>,<footer>,<article> - Überschriftenhierarchie einhalten: H1, H2, H3 (keine Ebenen überspringen)
- Alt-Texte für alle informativen Bilder bereitstellen (z. B. Teamfotos, Kanzleiräume, Zertifikate)
- ARIA-Labels für interaktive Elemente, die keinen sichtbaren Text haben
- Formulare mit korrekten
<label>-Elementen ausstatten
<!-- Korrekt: Label ist mit dem Input verknüpft -->
<label for="name">Ihr Name</label>
<input type="text" id="name" name="name" required
aria-describedby="name-hint">
<span id="name-hint">Vor- und Nachname</span>
Responsives Design
- Mobile Nutzung berücksichtigen — viele Mandanten suchen unterwegs nach einem Anwalt
- Zoombarkeit bis mindestens 200% ohne Inhaltsverlust
- Touch-Ziele mindestens 44x44 Pixel groß
- Keine horizontale Scrollleiste bei 320px Viewport-Breite
PDF-Dokumente barrierefrei gestalten
Für Kanzleien ist die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten besonders relevant, da viele Informationen in diesem Format bereitgestellt werden — etwa Mandatsbedingungen, Vollmachten, Informationsblätter oder allgemeine Geschäftsbedingungen.
Anforderungen an barrierefreie PDFs
- Tag-Struktur: Das PDF sollte eine logische Tag-Struktur aufweisen (Überschriften, Absätze, Listen)
- Lesereihenfolge: Die Lesereihenfolge sollte der visuellen Reihenfolge entsprechen
- Alternativtexte: Bilder und Grafiken im PDF sollten Alt-Texte haben
- Sprache: Die Dokumentsprache sollte korrekt hinterlegt sein
- Formulare: PDF-Formulare sollten mit barrierefreien Formularfeldern versehen sein
- Lesezeichen: Bei längeren Dokumenten erleichtern Lesezeichen die Navigation
Praktische Umsetzung
- Word-Vorlagen: In Microsoft Word können Formatvorlagen, Alt-Texte und Überschriften definiert werden, die bei der PDF-Erstellung übernommen werden. Empfehlenswert ist die Erstellung einer Kanzlei-Vorlage, die diese Standards bereits enthält.
- Adobe Acrobat Pro: Bietet umfangreiche Werkzeuge zur Nachbearbeitung und Prüfung der Barrierefreiheit
- PAC (PDF Accessibility Checker): Kostenloses Tool zur Prüfung der PDF-Barrierefreiheit nach dem Matterhorn-Protokoll
- Alternative: Wichtige Informationen zusätzlich als HTML-Seite bereitstellen — das ist oft die barrierefreieste Lösung
Empfehlung: Erstellen Sie eine Vorlage (Template) für häufig verwendete Dokumente, die bereits die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. So wird die barrierefreie Erstellung zum Standard im Kanzleialltag.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das BFSG sieht vor, dass Anbieter eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Auch wenn die Verpflichtung im Einzelfall zu prüfen ist, empfehlen wir eine solche Erklärung als gute Praxis. Sie sollte folgende Informationen enthalten:
- Stand der Barrierefreiheit (vollständig konform, teilweise konform, nicht konform)
- Bekannte Einschränkungen und geplante Maßnahmen zur Behebung
- Kontaktmöglichkeit für Feedback zur Barrierefreiheit
- Datum der letzten Überprüfung
- Verweis auf die angewandten Standards (WCAG 2.1 AA, EN 301 549)
Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein — beispielsweise im Footer der Website, neben dem Impressum und der Datenschutzerklärung.
Barrierefreie Kanzlei-Website als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit wird häufig ausschließlich als regulatorische Anforderung betrachtet. Für Kanzleien bietet eine zugängliche Website aber auch handfeste geschäftliche Vorteile:
Größere Zielgruppe
Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (Stand 2023). Hinzu kommen zahlreiche Personen mit vorübergehenden Einschränkungen oder altersbedingten Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Kanzlei-Website erreicht potenzielle Mandanten, die auf anderen Kanzlei-Websites möglicherweise an Barrieren scheitern. Gerade im Sozialrecht, Medizinrecht oder Erbrecht ist der Anteil von Mandanten mit Einschränkungen erfahrungsgemäß überdurchschnittlich hoch.
SEO-Effekte
Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern gleichzeitig die Suchmaschinenoptimierung. Saubere Überschriften-Hierarchien, Alt-Texte, semantisches HTML und schnelle Ladezeiten sind Faktoren, die sowohl für Screenreader als auch für Suchmaschinen relevant sind. Google berücksichtigt Core Web Vitals — und eine technisch saubere, barrierefreie Website schneidet bei diesen Metriken in der Regel besser ab.
Zukunftssicherheit
Die regulatorischen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Die EU-Kommission hat angekündigt, den European Accessibility Act regelmäßig zu evaluieren. Wer jetzt in eine zugängliche Website investiert, vermeidet spätere Nachrüstungskosten und ist auf kommende Anforderungen vorbereitet.
Checkliste: Kanzlei-Website BFSG-konform gestalten
Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten technischen Punkte zusammen, die wir bei einer Barrierefreiheitsprüfung für Kanzlei-Websites überprüfen:
Struktur und Navigation
- Logische Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3 — keine Ebenen übersprungen)
- Skip-Link zum Hauptinhalt vorhanden
- Hauptnavigation per Tastatur bedienbar
- Aktive Seite in der Navigation erkennbar
- Breadcrumb-Navigation bei tiefen Seitenstrukturen
Kontaktformulare und Mandatsanfragen
- Alle Formularfelder mit
<label>-Elementen verknüpft - Pflichtfelder mit
aria-requiredausgezeichnet - Spezifische Fehlermeldungen bei falschen Eingaben
- Formular per Tastatur vollständig bedienbar
- Erfolgs- oder Fehlerstatus nach dem Absenden klar kommuniziert
Texte und Medien
- Alt-Texte für alle relevanten Bilder vorhanden
- Kontrastverhältnisse eingehalten (4,5:1 für normalen Text)
- Keine Information ausschließlich über Farbe vermittelt
- Videos mit Untertiteln (falls vorhanden)
- Schriftgröße über Browser-Zoom skalierbar ohne Layout-Bruch
Technische Grundlagen
-
lang="de"im HTML-Element gesetzt - Valides, semantisches HTML
- Mobile Ansicht funktional und zugänglich
- PDFs mit Tags und korrekter Lesereihenfolge
- Kein Auto-Play von Medien
Rechtliche Seiten
- Impressum barrierefrei erreichbar
- Datenschutzerklärung klar strukturiert
- Cookie-Banner per Tastatur bedienbar
- Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden und verlinkt
Umsetzung: Typische Aufwände und Optionen
Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf einer Kanzlei-Website lässt sich in drei Stufen angehen:
Stufe 1: Quick Wins (geringer Aufwand)
- Alt-Texte für Bilder ergänzen
- Kontraste anpassen
- Überschriftenhierarchie korrigieren
- Skip-Links hinzufügen
- Fokus-Indikatoren aktivieren
Diese Maßnahmen lassen sich häufig innerhalb weniger Stunden umsetzen und bringen bereits eine deutliche Verbesserung.
Stufe 2: Strukturelle Anpassungen (mittlerer Aufwand)
- Semantisches HTML implementieren
- Formulare barrierefrei gestalten
- Navigation per Tastatur optimieren
- Responsive Design überarbeiten
- PDF-Vorlagen erstellen
Diese Maßnahmen erfordern je nach Ausgangslage einige Tage Entwicklungsarbeit.
Stufe 3: Vollständige Konformität (höherer Aufwand)
- Umfassender WCAG-2.1-AA-Audit
- Behebung aller identifizierten Barrieren
- Test mit assistiven Technologien (Screenreader, Bildschirmlupe)
- Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen
- Prozesse für barrierefreie Inhaltserstellung etablieren
Für Kanzleien, die bereits eine moderne, gut strukturierte Website haben, ist der Aufwand oft geringer als erwartet. Bei älteren Websites könnte ein Relaunch, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird, die effizientere Lösung sein. Eine erste Einschätzung liefert ein professioneller Website-Check.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für kleine Kanzleien?
Laut § 3 BFSG sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR von bestimmten Anforderungen des BFSG ausgenommen. Viele Einzelkanzleien und kleine Sozietäten könnten unter diese Schwellenwerte fallen. Ob die Ausnahme im konkreten Fall greift, sollte individuell geprüft werden — die Zählung der Beschäftigten und die Berechnung des Umsatzes können im Detail komplex sein. Unabhängig davon empfehlen wir, grundlegende Barrierefreiheitsstandards umzusetzen, da sie die Website-Qualität für alle Nutzer verbessern. Weitere Details finden Sie in unserem BFSG-Ratgeber.
Was könnte die Umsetzung der Barrierefreiheit kosten?
Die Kosten hängen stark vom Ausgangszustand der Website ab. Für die in Stufe 1 beschriebenen Quick Wins (Alt-Texte, Kontraste, Überschriften) fallen in der Regel wenige Stunden Entwicklungsarbeit an. Eine umfassendere Anpassung (Stufen 2 und 3) könnte je nach Umfang der Website zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Ein initialer Website-Check hilft, den konkreten Handlungsbedarf und die damit verbundenen Aufwände einzuschätzen. Dabei empfehlen wir, auch die laufenden Kosten zu berücksichtigen — neue Inhalte sollten ebenfalls barrierefrei erstellt werden.
Kann ich die Barrierefreiheit selbst umsetzen?
Einige Maßnahmen lassen sich durchaus selbst umsetzen — insbesondere wenn die Kanzlei ein Content-Management-System wie WordPress nutzt. Das Ergänzen von Alt-Texten, die Korrektur der Überschriftenhierarchie und die Anpassung von Kontrasten erfordern kein tiefes technisches Wissen. Für strukturelle Anpassungen (semantisches HTML, ARIA-Labels, Tastaturnavigation) empfehlen wir die Unterstützung durch einen erfahrenen IT-Berater. Eine Kombination aus Eigenleistung und professioneller Unterstützung ist oft der effizienteste Weg.
Häufige Fragen
Fällt meine Kanzlei-Website unter das BFSG?
Welche besonderen Anforderungen gelten für Kanzlei-Kontaktformulare?
Wie mache ich PDFs einer Kanzlei barrierefrei?
Welche Quick Wins gibt es für die Barrierefreiheit einer Kanzlei-Website?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.