BFSG für Handwerksbetriebe — Website barrierefrei gestalten
Veröffentlicht: 10. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Barrierefreiheit — Sind Handwerksbetriebe betroffen?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und stellt Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Angebote. Für viele Handwerksbetriebe stellt sich jetzt die Frage: Betrifft uns das — und wenn ja, was müssen wir tun?
Die Antwort hängt davon ab, was der Betrieb über seine Website tatsächlich anbietet. Eine reine Visitenkarten-Website mit Kontaktdaten und Leistungsbeschreibung ist anders zu beurteilen als ein Betrieb mit Online-Terminbuchung, Angebotsformular oder eigenem Online-Shop. Hinzu kommt: Viele Handwerksbetriebe fallen unter die Kleinstunternehmerausnahme — und sind damit von einem Teil der Anforderungen befreit.
Einen umfassenden Überblick über das BFSG und seine allgemeinen Anforderungen finden Sie in unserem Ratgeber BFSG: Was müssen Unternehmen jetzt tun?.
Hinweis: Die rechtliche Einordnung, ob ein konkreter Betrieb betroffen ist, obliegt einer individuellen Rechtsberatung. Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf die technischen Aspekte, die wir als IT-Berater prüfen und umsetzen können.
Was fordert das BFSG — und wer ist betroffen?
Anwendungsbereich nach § 1 BFSG
Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Relevant für Handwerksbetriebe ist vor allem die Kategorie der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also digitale Angebote, über die Kunden Leistungen anfragen, buchen oder beauftragen können.
Das Gesetz unterscheidet nicht nach Branche. Entscheidend ist, was digital angeboten wird — nicht ob es ein Elektriker, ein Maler oder ein Installateur ist. Eine Website, über die Kunden Termine buchen, Angebote anfragen oder Aufträge erteilen können, könnte als digitale Dienstleistung einzuordnen sein.
Typische digitale Angebote bei Handwerksbetrieben:
- Online-Terminbuchung — Kunden vereinbaren Besichtigung oder Reparaturtermin direkt über die Website
- Angebotsformulare — Kunde beschreibt Auftrag, Betrieb gibt Angebot zurück
- Online-Shop — Ersatzteile, Verbrauchsmaterial, Wartungsverträge
- Kontaktformulare mit Auftragsabwicklung — strukturierte Anfrage, die direkt in die Auftragsbearbeitung einfließt
- Kundenbewertungen und -portale — wenn Kunden Zugangsdaten erhalten und Dokumente abrufen können
Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 BFSG
Hier liegt für viele Handwerksbetriebe die entscheidende Information: Das BFSG sieht in §3 eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb, der:
- weniger als 10 Personen beschäftigt und
- einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen EUR erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweist
In Deutschland erfüllen nach Angaben des Statistischen Bundesamts die überwiegende Mehrheit der Handwerksbetriebe diese Kriterien. Ein Elektriker-Betrieb mit 3 Gesellen, eine Malerkolonne mit 6 Mitarbeitern oder ein Tischlereibetrieb mit 8 Beschäftigten könnten unter diese Schwellenwerte fallen.
Wichtig: Die Ausnahme bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Anforderungen gelten. Sie schränkt bestimmte Pflichten ein — insbesondere unverhältnismäßige Auflagen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt.
Bußgelder nach § 37 BFSG
Gemäß § 37 BFSG können bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig. Bei der Bemessung wird die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt — insbesondere Unternehmensgröße und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Kleinstunternehmen, die von der Ausnahme Gebrauch machen, sind in einem anderen Risikobereich als größere Betriebe.
Wann ist eine Handwerker-Website betroffen?
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Hier eine Einschätzung aus technischer Sicht — ohne Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit:
Eher betroffen: Interaktive Buchungs- und Bestellsysteme
Wenn eine Handwerker-Website folgende Funktionen bietet, könnte sie als Anbieter elektronischer Dienstleistungen einzuordnen sein:
- Online-Terminbuchung — Kunde wählt Datum und Uhrzeit, gibt Daten ein, erhält Bestätigung. Das ist ein interaktiver digitaler Dienst, der über einen einfachen Kontakt hinausgeht.
- Online-Shop — Auch ein kleiner Shop für Ersatzteile oder Wartungsprodukte fällt unter den elektronischen Geschäftsverkehr.
- Kundenportal — Wenn Kunden sich einloggen können, um Rechnungen abzurufen oder den Status eines Auftrags zu verfolgen.
- Direkte Online-Beauftragung — Formular, das unmittelbar zu einem Auftrag führt (z. B. “Jetzt Auftrag erteilen” mit verbindlicher Bestellung).
Weniger eindeutig: Klassische Handwerker-Website
Eine typische Handwerker-Website mit Leistungsübersicht, Referenzfotos, Telefonnummer und einfachem Kontaktformular ist weniger klar einzuordnen. Dennoch empfehlen wir auch hier, grundlegende Barrierefreiheitsstandards umzusetzen — nicht nur aus regulatorischen, sondern auch aus praktischen Gründen.
Empfehlung: Unabhängig von der Pflicht lohnt es sich
Selbst wenn ein Handwerksbetrieb formal unter die Kleinstunternehmerausnahme fällt oder nicht eindeutig betroffen ist:
- Barrierefreie Websites sind leichter für alle Kunden nutzbar — gerade ältere Kunden, die häufig Handwerksleistungen nachfragen
- Bessere Auffindbarkeit in Google durch saubere Struktur und Textalternativen
- Mobile Optimierung — die meisten Kunden suchen einen Handwerker über ihr Smartphone
- Die Anforderungen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich ausgeweitet — wer jetzt handelt, ist vorbereitet
Typische Barrieren auf Handwerker-Websites
In unseren Website-Checks sehen wir bei Handwerksbetrieben immer wieder dieselben Probleme. Diese lassen sich in den meisten Fällen mit überschaubarem Aufwand beheben.
Fotogalerien ohne Bildbeschreibungen
Referenzfotos sind das Herzstück der Handwerker-Website — fertig verputzte Wände, neu verlegte Fliesen, abgeschlossene Elektroinstallationen. Diese Bilder sind oft die überzeugendsten Verkaufsargumente. Für Screenreader sind sie jedoch unsichtbar, wenn Alt-Texte fehlen oder nichtssagend sind.
Typischer Befund: Galerie mit 20 Fotos, alle mit Alt-Text "IMG_2047.jpg" — oder gar keinem Alt-Text. Für Nutzer mit Sehbehinderung ist die gesamte Referenzgalerie nicht zugänglich.
Lösung: Konkrete Alt-Texte, die das Ergebnis beschreiben — nicht die Dateinamen. Zum Beispiel: "Neu verlegter Eichenparkett im Wohnzimmer, glatte Oberfläche, natürliche Maserung" statt "boden_foto.jpg".
Schlechte Kontraste bei handwerkstypischen Farben
Viele Handwerksbetriebe verwenden kräftige, gesättigte Farben in ihrem Corporate Design — das leuchtendes Rot eines Elektrikers, das kräftige Blau eines Klempners, das Orange eines Dachdeckers. Solche Farben auf weißem Hintergrund erfüllen oft nicht das WCAG-Kriterium 1.4.3 (Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für normalen Text).
Typischer Befund: Gelbe Schrift auf orangem Hintergrund für Angebots-Buttons, roter Text auf hellrosa Hintergrund für Telefonnummern, hellgraue Beschriftungen für Leistungspositionen.
Lösung: Kontrastprüfung mit einem freien Online-Tool (z. B. WebAIM Contrast Checker). Oft reicht eine leichte Abdunklung oder Aufhellung der Hintergrundfarbe, ohne das Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.
Telefonnummer nicht als klickbarer Link
Auf Handwerker-Websites ist die Telefonnummer das wichtigste Element — Kunden wollen im Notfall sofort anrufen. Dennoch sehen wir häufig, dass Telefonnummern als einfacher Text statt als tel:-Link eingebaut sind. Auf dem Smartphone bedeutet das: Copy-Paste, Wechsel zur Telefon-App, manuelles Tippen — unnötige Reibung.
<!-- Nicht barrierefrei und nicht nutzerfreundlich -->
<p>Rufen Sie uns an: 0341 / 123 456 78</p>
<!-- Barrierefrei: klickbar auf Mobil, vorlesesbar für Screenreader -->
<p>Rufen Sie uns an: <a href="tel:+493411234567">0341 / 123 456 78</a></p>
Kontaktformulare ohne Labels
Das Anfrage-Formular ist oft der wichtigste Konversionspunkt einer Handwerker-Website. Viele dieser Formulare sind jedoch nicht barrierefrei aufgebaut: Felder werden nur durch Placeholder-Texte (Hinweistexte im Feld selbst) beschriftet, nicht durch verknüpfte <label>-Elemente.
Das Problem: Wenn ein Nutzer anfängt zu tippen, verschwindet der Placeholder. Screenreader können außerdem Felder ohne Labels nicht benennen — der Nutzer hört nur “Eingabefeld” statt “Ihre Telefonnummer”.
<!-- Problematisch: Kein Label, nur Placeholder -->
<input type="text" placeholder="Ihre Telefonnummer" name="phone">
<!-- Barrierefrei: Label verknüpft, Autocomplete gesetzt -->
<label for="phone">Ihre Telefonnummer</label>
<input type="tel" id="phone" name="phone"
autocomplete="tel" aria-required="true"
placeholder="0341 / 123 456 78">
Keine mobile Optimierung
Ein hoher Anteil der Kunden sucht Handwerker über das Smartphone — besonders bei Notfällen (Rohrbruch, Heizungsausfall, Stromausfall). Websites, die auf dem Desktop gut aussehen, scheitern auf dem Mobilgerät häufig an:
- Text, der über den Bildschirmrand hinausgeht
- Buttons, die zu klein zum Antippen sind (WCAG empfiehlt mindestens 44×44 Pixel für Touch-Ziele)
- Formulare, die horizontal scrollen
- Telefonnummern, die man mit einer Hand schwer antippen kann
Ein Handwerksbetrieb, dessen Website auf dem Smartphone nicht gut funktioniert, verliert genau die Kunden, die im Notfall sofort Hilfe brauchen.
Keine klare Überschriftenstruktur
Viele Handwerker-Websites entstehen aus Baukastensystemen oder älteren Templates. Die Überschriften folgen dabei häufig ästhetischen statt semantischen Kriterien: H3 wird als “kleines Heading” verwendet, H1 erscheint mehrfach, oder Überschriften werden durch formattierten Fließtext ersetzt.
Für Screenreader ist die Überschriftenhierarchie der primäre Navigationsmechanismus. Wenn sie fehlt oder falsch ist, können Nutzer mit Sehbehinderung nicht schnell zwischen Sektionen springen — eine zielgerichtete Nutzung der Website ist kaum möglich.
Barrierefreiheit umsetzen — Checkliste für Handwerksbetriebe
Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen. Sie ist so gestaltet, dass sie ohne tiefen technischen Hintergrund nachvollziehbar ist.
Bilder und Fotos
- Alle Referenzfotos haben beschreibende Alt-Texte (Ergebnis, Material, Ort beschreiben)
- Dekorative Bilder haben leere Alt-Texte (
alt="") — kein Weglassen, sondern explizit leer - Firmenlogo hat Alt-Text mit dem Firmennamen
- Teammitglieder-Fotos haben Alt-Text mit Name und Funktion
Farben und Kontraste
- Normaler Text: Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 zum Hintergrund
- Großer Text (ab 18pt oder 14pt fett): mindestens 3:1
- Buttons und CTAs: Text gut lesbar, auch bei Farbschwäche
- Informationen werden nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt
Telefon und Kontakt
- Telefonnummern als klickbare
tel:-Links - E-Mail-Adressen als klickbare
mailto:-Links - Adresse klar und vollständig (für Mobile: keine Abkürzungen)
Formulare
- Jedes Feld hat ein verknüpftes
<label>-Element - Pflichtfelder sind gekennzeichnet (Sternchen + Erklärung)
-
autocomplete-Attribute für Name, E-Mail, Telefon gesetzt - Fehlermeldungen sind spezifisch (“Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse ein”)
- Erfolgsmeldung nach dem Absenden sichtbar
Mobile Nutzung
- Website bei 320px Breite ohne horizontalen Scrollbalken nutzbar
- Alle Buttons und Links mindestens 44×44 Pixel groß (Touch-Ziel)
- Schrift ohne Zoom lesbar (mindestens 16px)
- Seite funktioniert auch ohne JavaScript (Basisinfos erreichbar)
Struktur und Navigation
- H1 einmal pro Seite, dann H2, H3 — keine Sprünge in der Hierarchie
- Skip-Link am Seitenanfang zum Überspringen der Navigation
-
lang="de"im HTML-Tag gesetzt - Seitentitel (Title-Tag) eindeutig und beschreibend
Warum Barrierefreiheit für Handwerksbetriebe auch ohne Pflicht sinnvoll ist
Die Kunden werden älter
Handwerksleistungen werden überproportional häufig von älteren Menschen in Anspruch genommen: Wohnungsrenovierungen, barrierefreier Umbau, Heizungswartung. Genau diese Zielgruppe profitiert am meisten von einer barrierefreien Website — größere Schrift, gute Kontraste, einfache Navigation, klickbare Telefonnummern.
Eine Website, die für einen 70-jährigen Kunden gut funktioniert, funktioniert für alle gut.
Smartphone ist die erste Anlaufstelle
Wenn die Heizung ausfällt oder das Dach nach einem Sturm undicht ist, greift der Kunde zum Smartphone — nicht zum Laptop. Die mobile Nutzbarkeit einer Handwerker-Website ist deshalb kein “Nice-to-have”, sondern geschäftskritisch. Mobile Optimierung und Barrierefreiheit überlappen sich hier erheblich.
Lokales SEO profitiert
Google bewertet barrierefreie Websites besser — insbesondere in Bezug auf Core Web Vitals, Mobile Usability und strukturierte Inhalte. Für Handwerksbetriebe, die über lokale Suchanfragen gefunden werden möchten (“Elektriker Leipzig”, “Maler Dresden”), sind diese Faktoren direkt geschäftsrelevant.
Saubere Überschriftenstruktur, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten verbessern gleichzeitig die Barrierefreiheit und die lokale Suchmaschinenpositionierung.
Wettbewerbsvorteil im Handwerk
Die meisten Handwerker-Websites sind technisch veraltet. Wer grundlegende Barrierefreiheitsstandards umsetzt, hebt sich bereits von einem Großteil der Konkurrenz ab — ohne aufwendige Marketingmaßnahmen. Ein potenzieller Kunde, der auf einer gut strukturierten, schnellen und zugänglichen Website landet, nimmt eher Kontakt auf als auf einer Website, die auf dem Mobilgerät schwer zu bedienen ist.
Fazit
Ob ein Handwerksbetrieb formal unter das BFSG fällt, hängt von seiner Größe und dem digitalen Angebot ab. Viele Kleinbetriebe könnten unter die Kleinstunternehmerausnahme nach § 3 BFSG fallen — das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Unabhängig davon empfehlen wir, grundlegende Barrierefreiheitsstandards umzusetzen: Alt-Texte für Referenzfotos, gute Kontraste, klickbare Telefonnummern, zugängliche Kontaktformulare und mobile Optimierung. Diese Maßnahmen sind überschaubar, verbessern die Nutzererfahrung für alle Kunden und wirken sich positiv auf das lokale SEO aus.
Der pragmatische Einstieg: Einen automatisierten Website-Check durchführen, die wichtigsten Barrieren identifizieren und Schritt für Schritt beheben. Wer die Grundlagen jetzt umsetzt, ist auch für künftige regulatorische Verschärfungen vorbereitet.
Weitere branchenspezifische Ratgeber: BFSG für Kanzlei-Websites, BFSG für Pflegedienste, BFSG für Steuerberater, BFSG für Gastronomiebetriebe und BFSG für Immobilienmakler.
Häufige Fragen
Muss ein Handwerksbetrieb seine Website barrierefrei gestalten?
Das hängt von zwei Faktoren ab: Unternehmensgröße und Art der digitalen Angebote. Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen EUR Jahresumsatz können unter die Kleinstunternehmerausnahme des § 3 BFSG fallen und sind damit von einem Teil der Anforderungen befreit. Ob das im konkreten Fall zutrifft und welche Anforderungen dennoch gelten, sollte mit der zuständigen Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Welche Handwerksbetriebe sind am ehesten betroffen?
Betriebe, die über ihre Website interaktive digitale Dienste anbieten, sind eher betroffen: Online-Terminbuchung, Angebotsformulare mit direkter Auftragserteilung, Kundenportale oder Online-Shops. Eine reine Visitenkarten-Website mit Kontaktdaten ist weniger klar einzuordnen — dennoch empfehlen wir grundlegende Barrierefreiheitsmaßnahmen.
Was sind die einfachsten ersten Schritte?
Drei Maßnahmen mit gutem Aufwand-Nutzen-Verhältnis: Erstens, alle Bilder mit beschreibenden Alt-Texten versehen — besonders die Referenzfotos, die das Kernstück der Handwerker-Website sind. Zweitens, Telefonnummer als klickbaren tel:-Link einbauen. Drittens, Kontrastprüfung der Farben durchführen und bei Bedarf anpassen. Einen automatisierten Website-Check als Startpunkt empfehlen wir unter web-pruefer.de.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
Gemäß § 37 BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. In der Praxis wird die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt — insbesondere die Unternehmensgröße und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Kleinstunternehmen, die unter die Ausnahme nach § 3 BFSG fallen, sind in einem anderen Risikobereich. Die Durchsetzungspraxis durch die Marktüberwachungsbehörden befindet sich noch im Aufbau.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für eine typische Handwerker-Website?
Warum sind klickbare Telefonnummern auf Handwerker-Websites wichtig?
Wie schreibe ich gute Alt-Texte für Referenzfotos?
Welche drei Maßnahmen bringen den größten Effekt?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.