Zum Inhalt springen
website-prüfung.de

BFSG Checkliste 2026 — Barrierefreiheit Schritt für Schritt umsetzen

Veröffentlicht: 12. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Warum eine BFSG-Checkliste?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Viele Unternehmen stehen vor der Frage, welche konkreten Maßnahmen sie für ihre Website umsetzen sollten. Das Gesetz verweist über die europäische Norm EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) — doch was bedeutet das in der Praxis?

Diese Checkliste bietet eine strukturierte Orientierung. Sie fasst die wichtigsten Prüfpunkte zusammen, erklärt den Hintergrund und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung. Gemäß § 3 BFSG gelten die Anforderungen für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — also unter anderem für Websites und Online-Shops, die sich an Verbraucher richten.

Wichtig: Diese Checkliste ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für eine Bewertung Ihrer spezifischen Situation empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten — insbesondere im digitalen Bereich. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Buchungssysteme und andere elektronische Dienstleistungen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Laut § 3 BFSG Abs. 3 sind Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen EUR erzielen. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen — nicht für Produkte.

Einen ausführlichen Überblick über den Geltungsbereich, Fristen und Pflichten bietet unser Ratgeber: BFSG: Was Unternehmen jetzt tun müssen.

Die BFSG-Checkliste: 10 Punkte für Ihre Website

Die folgenden Prüfpunkte orientieren sich an den WCAG 2.1 Level AA Erfolgskriterien, auf die das BFSG über die EN 301 549 verweist. Jeder Punkt beschreibt, was geprüft werden sollte, warum es relevant ist und wie eine Umsetzung aussehen kann.

1. Alternativtexte für Bilder (WCAG 1.1.1)

Was prüfen: Haben alle informativen Bilder einen aussagekräftigen Alternativtext (alt-Attribut)?

Warum relevant: Screenreader lesen den Alternativtext vor, damit sehbehinderte Nutzer den Bildinhalt verstehen können. Ohne alt-Text bleibt das Bild für diese Nutzer unsichtbar. Dekorative Bilder sollten ein leeres alt="" erhalten, damit Screenreader sie überspringen.

Umsetzung: Beschreiben Sie den Inhalt und Zweck des Bildes in ein bis zwei Sätzen. Vermeiden Sie generische Texte wie „Bild” oder „Foto”. Bei Infografiken empfiehlt sich eine ausführlichere Beschreibung oder eine Textversion.

2. Tastatur-Navigation (WCAG 2.1.1)

Was prüfen: Kann die gesamte Website ausschließlich mit der Tastatur bedient werden?

Warum relevant: Nicht alle Nutzer verwenden eine Maus. Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren häufig per Tastatur oder alternatives Eingabegerät. Wenn interaktive Elemente nur per Maus erreichbar sind, können diese Nutzer die Website möglicherweise nicht vollständig verwenden.

Umsetzung: Testen Sie die Navigation mit der Tab-Taste. Alle Links, Buttons, Formularfelder und Menüs sollten erreichbar und bedienbar sein. Achten Sie darauf, dass keine „Tastaturfallen” entstehen, aus denen Nutzer nicht mehr herausnavigieren können.

3. Farbkontraste (WCAG 1.4.3)

Was prüfen: Erfüllen Texte und Hintergründe das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 (bzw. 3:1 für große Schrift)?

Warum relevant: Unzureichende Kontraste erschweren das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen. Gemäß WCAG 1.4.3 sollte normaler Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen.

Umsetzung: Prüfen Sie Ihre Farbkombinationen mit einem Contrast Checker (z. B. WebAIM Contrast Checker). Besonders häufig problematisch sind hellgrauer Text auf weißem Hintergrund oder farbige Texte auf farbigen Flächen.

4. Überschriften-Hierarchie (WCAG 1.3.1)

Was prüfen: Sind die Überschriften logisch strukturiert (h1 → h2 → h3) und werden keine Ebenen übersprungen?

Warum relevant: Eine korrekte Überschriften-Hierarchie hilft Screenreader-Nutzern, sich auf der Seite zu orientieren. Assistive Technologien nutzen die Überschriftenstruktur, um ein Inhaltsverzeichnis der Seite zu erstellen. Werden Überschriften nur für die visuelle Gestaltung verwendet (z. B. h3 vor h2), kann das zu Verwirrung führen.

Umsetzung: Jede Seite sollte genau eine h1-Überschrift haben. Unterabschnitte folgen als h2, weitere Untergliederungen als h3. Verwenden Sie CSS für die Gestaltung — nicht Überschriften-Tags.

5. Formulare mit Labels (WCAG 1.3.1, 3.3.2)

Was prüfen: Haben alle Formularfelder sichtbare Labels, die programmatisch zugeordnet sind?

Warum relevant: Screenreader können Formularfelder nur korrekt vorlesen, wenn sie mit einem Label verknüpft sind. Placeholder-Texte allein reichen nicht aus — sie verschwinden beim Ausfüllen und sind für assistive Technologien möglicherweise nicht zuverlässig lesbar.

Umsetzung: Verwenden Sie das <label>-Element mit for-Attribut, das auf die id des Formularfelds verweist. Ergänzen Sie bei komplexen Formularen Hinweistexte und Fehlermeldungen, die den Nutzer bei der korrekten Eingabe unterstützen.

6. Fokus-Indikatoren (WCAG 2.4.7)

Was prüfen: Ist bei jedem interaktiven Element sichtbar, wenn es den Tastaturfokus erhält?

Warum relevant: Tastatur-Nutzer orientieren sich am Fokus-Indikator — in der Regel ein farbiger Rahmen um das aktive Element. Wird dieser per CSS entfernt (z. B. outline: none), verlieren Nutzer die Orientierung auf der Seite.

Umsetzung: Entfernen Sie niemals den Standard-Fokus-Rahmen, ohne einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Ein gut sichtbarer Fokus-Indikator mit ausreichendem Kontrast verbessert die Nutzbarkeit für alle Tastatur-Nutzer.

7. Textalternativen für Videos und Audio (WCAG 1.2)

Was prüfen: Haben Videos Untertitel? Gibt es für reine Audio-Inhalte ein Transkript?

Warum relevant: Gehörlose oder schwerhörige Nutzer können gesprochene Inhalte in Videos nur über Untertitel erfassen. Umgekehrt benötigen sehbehinderte Nutzer eine Audiodeskription für rein visuelle Informationen in Videos. Gemäß WCAG 1.2 sollten multimediale Inhalte in mindestens einer alternativen Form bereitgestellt werden.

Umsetzung: Erstellen Sie Untertitel für alle Videos mit gesprochenem Inhalt. Für Audio-Inhalte (z. B. Podcasts) empfiehlt sich ein Texttranskript. Automatisch generierte Untertitel können als Ausgangsbasis dienen, sollten jedoch manuell geprüft werden.

8. Responsive Design und Zoom (WCAG 1.4.4)

Was prüfen: Bleibt die Website nutzbar, wenn der Text auf 200 % vergrößert wird? Funktioniert die Darstellung auf verschiedenen Bildschirmgrößen?

Warum relevant: Viele Menschen mit Sehbehinderungen vergrößern Webinhalte über die Browser-Zoom-Funktion. Gemäß WCAG 1.4.4 sollte Text bis auf 200 % vergrößert werden können, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder Funktionen verloren gehen.

Umsetzung: Verwenden Sie relative Einheiten (em, rem, %) statt fixer Pixelwerte für Schriftgrößen. Testen Sie die Website mit verschiedenen Zoom-Stufen und auf mobilen Geräten. Vermeiden Sie maximum-scale=1 im Viewport-Meta-Tag, da dies das Zoomen auf Mobilgeräten blockieren kann.

9. Verständliche Sprache und Navigation (WCAG 3.1.1)

Was prüfen: Ist die Sprache der Seite im HTML deklariert? Ist die Navigation konsistent und verständlich aufgebaut?

Warum relevant: Das lang-Attribut im HTML-Tag teilt Screenreadern mit, in welcher Sprache der Inhalt vorgelesen werden soll. Ohne korrekte Sprachdeklaration kann die Aussprache fehlerhaft sein. Eine konsistente Navigation (gemäß WCAG 3.2.3) hilft allen Nutzern, sich auf der Website zurechtzufinden.

Umsetzung: Setzen Sie lang="de" im <html>-Tag Ihrer deutschsprachigen Seiten. Wenn einzelne Abschnitte in einer anderen Sprache verfasst sind, kennzeichnen Sie diese mit dem entsprechenden lang-Attribut. Halten Sie die Navigation auf allen Seiten einheitlich.

10. Erklärung zur Barrierefreiheit

Was prüfen: Gibt es auf der Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die den aktuellen Stand dokumentiert?

Warum relevant: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit zeigt, dass sich ein Unternehmen aktiv mit dem Thema auseinandersetzt. Sie informiert Nutzer über bekannte Einschränkungen und bietet einen Kontaktweg für Feedback. Auch wenn das BFSG keine spezifische Formvorgabe für diese Erklärung enthält, empfiehlt es sich, eine solche Seite bereitzustellen — analog zu den Anforderungen, die für öffentliche Stellen nach der BITV 2.0 gelten.

Umsetzung: Erstellen Sie eine eigene Unterseite mit folgenden Inhalten: Stand der Barrierefreiheit (z. B. „teilweise barrierefrei”), bekannte Einschränkungen, geplante Maßnahmen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback.

Technische Umsetzung: Erste Schritte

Die Umsetzung der Barrierefreiheit beginnt in der Regel bei der technischen Basis Ihrer Website. Hier sind drei Bereiche, die den größten Effekt haben:

Semantisches HTML

Verwenden Sie HTML-Elemente entsprechend ihrer Bedeutung: <nav> für die Navigation, <main> für den Hauptinhalt, <button> für klickbare Aktionen. Semantisches HTML ist die Grundlage für assistive Technologien und macht viele zusätzliche ARIA-Attribute überflüssig.

ARIA-Attribute gezielt einsetzen

ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) ergänzen semantisches HTML dort, wo die Standard-Elemente nicht ausreichen — etwa bei individuellen Widgets, Dropdown-Menüs oder Tabs. Die erste Regel von ARIA lautet: Wenn ein natives HTML-Element die Aufgabe erfüllt, verwenden Sie das native Element statt ARIA.

Testen mit gängigen Tools

Automatisierte Tests können einen ersten Überblick über häufige Barrieren geben. Empfehlenswerte Tools sind:

  • Lighthouse (in Chrome DevTools integriert) — prüft Barrierefreiheit als Teil des Audits
  • WAVE (wave.webaim.org) — zeigt Barrieren visuell direkt auf der Seite an
  • axe DevTools (Browser-Extension) — detaillierte Prüfung nach WCAG-Kriterien

Beachten Sie: Automatisierte Tests decken in der Regel nur 30–50 % der möglichen Barrieren ab. Für eine umfassende Bewertung empfiehlt sich zusätzlich ein manueller Test — insbesondere die Tastatur-Navigation und die Prüfung mit einem Screenreader.

Einen Überblick über die gesetzlichen Hintergründe der neuen Barrierefreiheitsanforderungen finden Sie in unserem Ratgeber: Barrierefreie Website Pflicht 2026.

Fristen und Konsequenzen

Aktuelle Fristen

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für neue Dienstleistungen und Produkte. Für Angebote, die bereits vor diesem Stichtag bestanden, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 vor. Das bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen bis 2030 keine Maßnahmen ergreifen sollten — die Marktüberwachungsbehörden können bereits jetzt Prüfungen durchführen.

Mögliche Bußgelder

Laut § 37 BFSG können bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer des möglichen Verstoßes. In der Regel dürften die Behörden zunächst auf Nachbesserung setzen, bevor Bußgelder verhängt werden — eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Unabhängig von möglichen Bußgeldern kann eine barrierefreie Website auch wirtschaftliche Vorteile bieten: Sie erreicht mehr Nutzer, verbessert die Benutzerfreundlichkeit und kann sich positiv auf das Suchmaschinenranking auswirken.

Weitere Informationen zu rechtlichen Risiken und wie Sie Ihre Website absichern können, finden Sie in unseren Ratgebern zu Website-Check: rechtssicher prüfen und Abmahnung wegen Website-Fehlern vermeiden.

Fazit

Die Umsetzung des BFSG mag auf den ersten Blick umfangreich wirken, lässt sich aber Schritt für Schritt angehen. Mit der obigen Checkliste haben Sie einen praktischen Ausgangspunkt, um die wichtigsten Barrieren auf Ihrer Website zu identifizieren und systematisch zu beheben.

Wir empfehlen, mit einem automatisierten Check zu beginnen und die gefundenen Punkte nach Priorität abzuarbeiten. Besonders wirkungsvoll sind in der Regel die Punkte Tastatur-Navigation, Farbkontraste und Alternativtexte — hier lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand eine deutliche Verbesserung erzielen.

Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, die Barrierefreiheit langfristig sicherzustellen — insbesondere nach Website-Updates oder inhaltlichen Änderungen.

Jetzt kostenlos prüfen — Unser Website-Check zeigt Ihnen, wie Ihre Website bei den wichtigsten Barrierefreiheits-Kriterien abschneidet.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Gemäß § 3 BFSG Abs. 3 sind Kleinstunternehmen von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen EUR erzielen. Beide Kriterien gelten gleichzeitig. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Auch ausgenommene Unternehmen können von einer barrierefreien Website profitieren — etwa durch eine bessere Nutzererfahrung und größere Reichweite.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Laut § 37 BFSG können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängen. In der Praxis dürften die Behörden zunächst Hinweise geben und Fristen zur Nachbesserung setzen. Neben Bußgeldern kann eine nicht barrierefreie Website möglicherweise auch zu Wettbewerbsnachteilen führen, da ein wachsender Anteil der Nutzer auf barrierefreie Angebote achtet.

Welche WCAG-Stufe fordert das BFSG?

Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1 Level AA. Diese Stufe umfasst 50 Erfolgskriterien in den vier Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Level A (Basis) und Level AA (erweitert) sollten erfüllt werden. Level AAA wird empfohlen, ist aber in der Regel nicht verpflichtend.

Kann ich die Barrierefreiheit selbst prüfen?

Ein erster Check ist mit kostenlosen Tools wie Lighthouse, WAVE oder axe DevTools möglich. Diese automatisierten Tests können häufige Barrieren erkennen — etwa fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme oder fehlende Labels. Für eine umfassendere Bewertung empfiehlt es sich, zusätzlich manuelle Tests durchzuführen und gegebenenfalls einen spezialisierten IT-Berater hinzuzuziehen.

Häufige Fragen

Was sind die wichtigsten Punkte der BFSG-Checkliste?
Die zehn zentralen Prüfpunkte umfassen Alternativtexte für Bilder, Tastatur-Navigation, Farbkontraste, Überschriften-Hierarchie, Formulare mit Labels, Fokus-Indikatoren, Textalternativen für Videos, Responsive Design und Zoom, verständliche Sprache und Navigation sowie eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Welches Kontrastverhältnis fordert die WCAG für Texte?
Normaler Text sollte ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen. Für großen Text ab 18pt oder 14pt fett reicht ein Verhältnis von 3:1. Häufige Problemstellen sind hellgrauer Text auf weißem Hintergrund oder farbige Texte auf farbigen Flächen.
Warum reichen Placeholder-Texte in Formularen nicht aus?
Placeholder-Texte verschwinden beim Ausfüllen und sind für assistive Technologien möglicherweise nicht zuverlässig lesbar. Jedes Formularfeld benötigt daher ein sichtbares label-Element, das über das for-Attribut mit dem Eingabefeld verknüpft ist.
Was bringt eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den aktuellen Stand, benennt bekannte Einschränkungen und bietet einen Kontaktweg für Feedback. Sie zeigt, dass sich das Unternehmen aktiv mit dem Thema auseinandersetzt — das kann bei einer möglichen Prüfung hilfreich sein.

Von Viacheslav Spitsyn

IT-Berater für Website-Compliance

Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.

Ähnliche Ratgeber