Impressum Vorlage 2026 — Muster für Ihre Website
Veröffentlicht: 12. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Warum eine Impressum-Vorlage?
Laut § 5 DDG sind Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien verpflichtet, bestimmte Informationen über sich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dieses sogenannte Impressum gehört zu den grundlegenden Anforderungen an jede geschäftliche Website in Deutschland.
In der Praxis sind viele Unternehmer, Freiberufler und Vereinsvorstände unsicher, welche Angaben genau erforderlich sind und wie ein vollständiges Impressum aussehen sollte. Vorlagen können hier als Orientierungshilfe dienen — sie bieten eine Struktur und zeigen, welche Felder in der Regel ausgefüllt werden sollten.
Wichtig: Die folgenden Vorlagen sind als Ausgangspunkt gedacht und sollten immer an die individuelle Situation angepasst werden. Je nach Branche, Rechtsform und Tätigkeit können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Für eine abschließende rechtliche Bewertung empfehlen wir, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Pflichtangaben im Überblick
Bevor Sie eine Vorlage auswählen, ist es hilfreich, die grundlegenden Pflichtangaben nach § 5 DDG zu kennen. Die wichtigsten Felder im Überblick:
- Name des Anbieters — vollständiger Vor- und Nachname (natürliche Personen) oder Firmenname mit Rechtsformzusatz (juristische Personen)
- Ladungsfähige Anschrift — Straße, Hausnummer, PLZ, Ort (ein Postfach genügt nach gängiger Rechtsprechung nicht)
- E-Mail-Adresse — nach § 5 DDG Abs. 1 Nr. 2 ausdrücklich vorgeschrieben
- Telefonnummer — laut EuGH-Rechtsprechung sollte ein weiterer schneller Kommunikationsweg angeboten werden
- Vertretungsberechtigte Personen — bei juristischen Personen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH)
- Registereintrag — Registergericht und Registernummer, sofern vorhanden
- USt-IdNr. — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls zugewiesen
Eine vollständige Checkliste mit allen Pflichtangaben — einschließlich branchenspezifischer und rechtsformabhängiger Anforderungen — finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber: Impressum: Pflichtangaben Checkliste 2026.
Impressum Vorlage für Einzelunternehmer
Einzelunternehmer und Gewerbetreibende mit eigener Website sollten in der Regel die folgenden Angaben im Impressum aufführen:
Impressum
Angaben gemäß [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
[Ihr Vor- und Nachname]
[Ggf. Unternehmensbezeichnung]
[Ihre Straße] [Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Kontakt
Telefon: [Ihre Telefonnummer]
E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG:
[Ihre USt-IdNr.]
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs-
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis für Kleinunternehmer (§19 UStG): Wenn Ihnen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugewiesen wurde, kann der Abschnitt zur USt-IdNr. in der Regel entfallen. Eine Pflicht zur Beantragung besteht nach aktuellem Stand nicht — lediglich eine bereits vorhandene USt-IdNr. sollte gemäß § 5 DDG Abs. 1 Nr. 6 angegeben werden.
Impressum Vorlage für GmbH / UG
Bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kommen zusätzliche Pflichtangaben hinzu — insbesondere die Angabe der vertretungsberechtigten Personen und des Registereintrags:
Impressum
Angaben gemäß [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
[Firmenname] GmbH
[Alternativ: [Firmenname] UG (haftungsbeschränkt)]
[Straße] [Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Vertreten durch
Geschäftsführer: [Vor- und Nachname des Geschäftsführers]
[Bei mehreren: alle Geschäftsführer auflisten]
Kontakt
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht [Ort]
Registernummer: HRB [Nummer]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG:
[USt-IdNr.]
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs-
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei einer GmbH sollten laut § 5 DDG Abs. 1 Nr. 1 alle vertretungsberechtigten Personen namentlich genannt werden. In der Praxis empfiehlt es sich, bei mehreren Geschäftsführern alle aufzuführen — auch wenn dies gesetzlich möglicherweise nicht in jedem Fall zwingend ist.
Impressum Vorlage für Freiberufler
Freiberufler in regulierten Berufen — etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten — sollten gemäß § 5 DDG Abs. 1 Nr. 5 zusätzliche berufsrechtliche Angaben in ihr Impressum aufnehmen:
Impressum
Angaben gemäß [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
[Ihr Vor- und Nachname]
[Berufsbezeichnung, z. B. Steuerberater, Architekt]
[Straße] [Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Kontakt
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Berufsrechtliche Angaben (gemäß [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html) Abs. 1 Nr. 5)
Berufsbezeichnung: [z. B. Steuerberater]
Staat der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer: [z. B. Steuerberaterkammer Hamburg]
Berufsrechtliche Regelungen:
[z. B. Steuerberatungsgesetz (StBerG)]
[z. B. Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB)]
[z. B. Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)]
Die berufsrechtlichen Regelungen können eingesehen werden unter:
[URL zur Kammer oder Gesetzesquelle]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG:
[USt-IdNr., sofern vorhanden]
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs-
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die berufsrechtlichen Angaben sind besonders wichtig: Laut § 5 DDG Abs. 1 Nr. 5 sollten bei regulierten Berufen die zuständige Kammer, die Berufsbezeichnung, der Staat der Verleihung sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen angegeben werden. Welche Regelungen konkret gelten, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab.
Impressum Vorlage für Vereine (e. V.)
Auch Vereine mit einer eigenen Website sollten in der Regel über ein Impressum verfügen. Die Angaben unterscheiden sich leicht von denen eines Unternehmens:
Impressum
Angaben gemäß [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)
[Vereinsname] e. V.
[Straße] [Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Vertreten durch den Vorstand
[Vor- und Nachname des/der Vorsitzenden]
[Ggf. weitere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder]
Kontakt
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Registereintrag
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht [Ort]
Registernummer: VR [Nummer]
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungs-
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Beim Verein ist die Angabe der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder entscheidend. Wer genau vertretungsberechtigt ist, ergibt sich aus der Satzung des Vereins. Im Zweifelsfall sollten alle Vorstandsmitglieder mit Vertretungsbefugnis namentlich aufgeführt werden.
Häufige Fehler bei der Verwendung von Vorlagen
Vorlagen sind hilfreich, aber in der Praxis treten bei ihrer Verwendung immer wieder die gleichen Fehler auf. Die folgenden Punkte sollten Sie bei der Anpassung beachten:
1. Platzhalter nicht ersetzt
Ein überraschend häufiger Fehler: Die Vorlage wird übernommen, aber Platzhalter wie „[Ihr Name]” oder „[Ihre Straße]” bleiben im fertigen Impressum stehen. Suchmaschinen und Besucher erkennen das sofort — und es könnte als fehlendes Impressum gewertet werden.
2. Veraltete Angaben
Ein Impressum ist kein einmaliges Projekt. Bei Änderungen — etwa einem Umzug, einem neuen Geschäftsführer oder einer geänderten Telefonnummer — sollte das Impressum zeitnah aktualisiert werden. Veraltete Angaben können nach § 5 DDG als unvollständig gelten.
3. Streitschlichtungshinweis vergessen
Seit 2016 sind Online-Händler laut EU-Verordnung Nr. 524/2013 verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission anzugeben. In der Praxis gilt dies für alle Anbieter, die Verträge online schließen. Dieser Hinweis wird häufig vergessen.
4. Impressum mit Datenschutzerklärung verwechselt
Das Impressum (Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG) und die Datenschutzerklärung (Informationspflichten nach DSGVO Art. 13/14) sind zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Beide sollten als separate Seiten erreichbar sein — eine Zusammenfassung auf einer Seite kann möglicherweise zu Problemen führen.
5. Impressum nur im Footer versteckt
§ 5 DDG verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar” und „unmittelbar erreichbar” sind. Ein gängiger Standard ist ein eigener Menüpunkt „Impressum”, der von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar ist.
Mehr zu typischen Risiken und wie Sie diese vermeiden können, finden Sie in unseren Ratgebern zu Abmahnungen wegen Impressum und Website-Abmahnungen vermeiden.
So prüfen Sie Ihr Impressum
Nachdem Sie Ihr Impressum anhand einer Vorlage erstellt haben, empfehlen wir, die Angaben systematisch zu überprüfen. Eine manuelle Prüfung anhand der Pflichtangaben-Checkliste ist ein guter erster Schritt.
Zusätzlich kann ein automatisierter Website-Check weitere Hinweise liefern — etwa ob das Impressum technisch erreichbar ist, ob wichtige Felder erkennbar sind und ob grundlegende Compliance-Anforderungen erfüllt werden.
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Darüber hinaus empfehlen wir, das Impressum regelmäßig zu überprüfen — insbesondere nach Änderungen wie einem Umzug, einer neuen Rechtsform, einem Wechsel in der Geschäftsführung oder der Zuweisung einer USt-IdNr. Ein halbjährlicher Check kann sinnvoll sein.
Tipp: Ab dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites (BFSG). Dies betrifft möglicherweise auch die Gestaltung und Zugänglichkeit Ihres Impressums. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum BFSG und der Website-Pflicht.
Fazit
Impressum-Vorlagen sind ein praktischer Ausgangspunkt für die Erstellung eines vollständigen Impressums nach § 5 DDG. Sie zeigen, welche Angaben in der Regel erforderlich sind, und helfen dabei, keine wichtigen Felder zu übersehen.
Gleichzeitig ersetzen Vorlagen keine individuelle Anpassung an die eigene Situation. Branchenspezifische Anforderungen, besondere Rechtsformen oder regulierte Berufe erfordern zusätzliche Angaben, die über die Standardvorlage hinausgehen.
Unser Rat: Vorlage als Basis verwenden, sorgfältig an die eigene Situation anpassen, regelmäßig auf Aktualität prüfen — und bei Unsicherheiten einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.
Häufige Fragen
Reicht eine Vorlage aus dem Internet für mein Impressum?
Eine Vorlage kann als guter Ausgangspunkt dienen, sollte aber immer an die individuelle Situation angepasst werden. Je nach Rechtsform, Branche und Art der Tätigkeit können zusätzliche Angaben erforderlich sein, die in einer allgemeinen Vorlage möglicherweise nicht enthalten sind. Die vollständige Checkliste der Pflichtangaben kann bei der Überprüfung helfen.
Kann ich das gleiche Impressum für Website und Social Media nutzen?
Grundsätzlich gelten die Anforderungen des § 5 DDG auch für geschäftliche Social-Media-Profile. Die Pflichtangaben sind dieselben. In der Praxis wird das Impressum auf Social-Media-Plattformen häufig über einen Link zur Impressum-Seite der Hauptwebsite eingebunden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Link leicht auffindbar und ohne Umwege erreichbar ist.
Wie oft sollte ich mein Impressum aktualisieren?
Eine feste gesetzliche Frist für Aktualisierungen gibt es nicht. Laut § 5 DDG sollten die Angaben jedoch stets korrekt und aktuell sein. In der Praxis empfiehlt es sich, das Impressum bei jeder relevanten Änderung — Umzug, neue Geschäftsführung, geänderte Kontaktdaten, neue Rechtsform — zeitnah zu aktualisieren. Eine regelmäßige Überprüfung, etwa halbjährlich, kann sinnvoll sein.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. im Impressum?
Gemäß § 5 DDG Abs. 1 Nr. 6 ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, „sofern vorhanden”. Wenn Ihnen als Kleinunternehmer nach §19 UStG keine USt-IdNr. zugewiesen wurde, kann dieser Punkt in der Regel entfallen. Eine Pflicht zur Beantragung einer USt-IdNr. nur für das Impressum besteht nach aktuellem Stand nicht.
Häufige Fragen
Gibt es kostenlose Impressum-Vorlagen für Websites?
Kann ich eine Impressum-Vorlage einfach kopieren?
Welche Impressum-Vorlage brauche ich für eine GmbH?
Kann ich das gleiche Impressum für Website und Social Media nutzen?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.