Impressum erstellen — Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Veröffentlicht: 12. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Warum braucht Ihre Website ein Impressum?
Das Telemediengesetz (§ 5 DDG Abs. 1) sieht vor, dass Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien bestimmte Informationen über sich „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” halten. In der Praxis betrifft das nahezu jede Website mit geschäftlichem Hintergrund — vom Online-Shop über die Unternehmensseite bis hin zum Freelancer-Portfolio.
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann nach UWG §3a als unlautere geschäftliche Handlung gewertet werden und nach TMG §16 eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Das Risiko einer Abmahnung ist in diesem Bereich nach wie vor vergleichsweise hoch.
Die gute Nachricht: Ein korrektes Impressum zu erstellen ist kein komplizierter Vorgang — wenn man weiß, welche Angaben erforderlich sind und worauf bei der Umsetzung zu achten ist. Genau darum geht es in diesem Leitfaden.
Wer im Detail wissen möchte, welche Pflichtangaben im Impressum stehen sollten, findet eine vollständige Checkliste in unserem Ratgeber: Impressum: Pflichtangaben Checkliste 2026.
Impressum erstellen in 5 Schritten
Schritt 1: Rechtsform bestimmen
Die Rechtsform Ihres Unternehmens bestimmt, welche Angaben im Impressum erforderlich sind. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Unternehmenstyp teilweise erheblich:
- Einzelunternehmer / Gewerbetreibende — in der Regel genügen Name, Anschrift und Kontaktdaten. Eine Angabe der Rechtsform ist bei natürlichen Personen nicht notwendig.
- GmbH / UG (haftungsbeschränkt) — zusätzlich erforderlich sind in der Regel: Handelsregistereintrag (Registergericht + Registernummer), Name(n) der Geschäftsführer und der vollständige Firmenname mit Rechtsformzusatz.
- Freiberufler — ähnlich wie Einzelunternehmer, allerdings können je nach Beruf zusätzliche Angaben erforderlich sein, etwa die zuständige Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen (§ 5 DDG Abs. 1 Nr. 5).
- Vereine (e. V.) — Angabe des Vereinsnamens, des Vertretungsberechtigten (Vorstand) und des Vereinsregisters.
- GbR — Namen aller Gesellschafter und eine ladungsfähige Anschrift.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Pflichtangaben nach Rechtsform finden Sie unter Impressum: Pflichtangaben Checkliste 2026.
Schritt 2: Pflichtangaben zusammenstellen
Bevor Sie das Impressum auf Ihrer Website anlegen, empfiehlt es sich, alle relevanten Informationen zusammenzutragen. Die folgende Checkliste zeigt die Angaben, die in der Regel erforderlich sind:
Grundlegende Angaben (§ 5 DDG Abs. 1):
- Vollständiger Name des Anbieters (bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname; bei juristischen Personen: Firmenname mit Rechtsformzusatz)
- Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort — ein Postfach genügt nach gängiger Rechtsprechung nicht)
- E-Mail-Adresse (nach § 5 DDG Abs. 1 Nr. 2 ausdrücklich vorgeschrieben)
- Telefonnummer (laut EuGH-Rechtsprechung sollte ein weiterer schneller Kommunikationsweg angeboten werden)
Je nach Rechtsform zusätzlich:
- Vertretungsberechtigte Person(en) — z. B. Geschäftsführer bei GmbH
- Registereintrag — Registergericht und Registernummer (§ 5 DDG Abs. 1 Nr. 4)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — falls vorhanden (§ 5 DDG Abs. 1 Nr. 6)
- Wirtschafts-Identifikationsnummer — falls zugewiesen
Bei bestimmten Berufen zusätzlich (§ 5 DDG Abs. 1 Nr. 5):
- Zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer
- Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung
- Berufsrechtliche Regelungen und Zugang dazu
Kopierfertige Vorlagen für verschiedene Rechtsformen — einschließlich Einzelunternehmer, GmbH, Freiberufler und Vereine — finden Sie in unserem Ratgeber: Impressum Vorlage 2026.
Schritt 3: Impressum-Seite anlegen
Die technische Umsetzung des Impressums ist mindestens so wichtig wie der Inhalt. § 5 DDG verlangt, dass die Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sind. In der Praxis bedeutet das:
Eigene Seite erstellen
Das Impressum sollte auf einer separaten Seite stehen — nicht zusammen mit der Datenschutzerklärung auf einer gemeinsamen Seite. Eine klare URL wie /impressum ist empfehlenswert.
Verlinkung im Footer
Der Impressum-Link sollte im Footer jeder Unterseite erscheinen, damit er von jeder Stelle der Website aus erreichbar ist. Die gängige Bezeichnung ist „Impressum” — kreative Alternativen wie „Über uns” oder „Kontakt” genügen nach herrschender Meinung möglicherweise nicht den Anforderungen.
Zwei-Klick-Regel
Nach verbreiteter Auffassung sollte das Impressum mit maximal zwei Klicks von jeder Seite aus erreichbar sein. Ein Link im Footer, der direkt zur Impressum-Seite führt, erfüllt diese Anforderung in der Regel.
Keine Unterseiten oder Pop-ups
Das Impressum sollte direkt auf der verlinkten Seite sichtbar sein — nicht hinter einem weiteren Klick, einem Accordion-Element oder einem Pop-up verborgen. Auch ein Download (z. B. als PDF) genügt nach gängiger Einschätzung möglicherweise nicht dem Kriterium der „unmittelbaren Erreichbarkeit”.
Schritt 4: Barrierefreiheit beachten
Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten für viele Websites zusätzliche Anforderungen an die Zugänglichkeit. Das betrifft auch das Impressum.
Impressum als Text, nicht als Bild
Ein Impressum, das als Grafik oder Screenshot eingebunden ist, kann von Screenreadern nicht erfasst werden und ist zudem nicht durchsuchbar. Reiner Text ist die empfohlene Lösung.
Kontrast und Lesbarkeit
Achten Sie auf ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund. Die WCAG-Richtlinien empfehlen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
Tastaturbedienbarkeit
Alle interaktiven Elemente auf der Impressum-Seite — etwa E-Mail-Links — sollten per Tastatur erreichbar sein.
Strukturierte Überschriften
Eine klare Überschriftenstruktur (H1, H2, H3) erleichtert die Navigation für Screenreader-Nutzer und verbessert gleichzeitig die Lesbarkeit.
Mehr zum Thema Barrierefreiheit und was das BFSG für Websites bedeutet: BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Schritt 5: Impressum überprüfen
Ein Impressum ist kein statisches Dokument. Es sollte regelmäßig überprüft und bei Änderungen zeitnah aktualisiert werden. Typische Anlässe für eine Aktualisierung:
- Adressänderung — Umzug des Unternehmens oder des Geschäftssitzes
- Wechsel der Geschäftsführung — neue vertretungsberechtigte Personen
- Änderung der Rechtsform — z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH
- Neue Registernummer — nach Eintragung ins Handelsregister
- Änderung der USt-IdNr. — etwa nach Aufhebung der Kleinunternehmerregelung
Als Faustregel empfehlen wir, das Impressum mindestens einmal pro Quartal zu überprüfen — und zusätzlich nach jeder geschäftlichen Veränderung.
Automatisierte Tools können dabei helfen, Lücken oder veraltete Angaben zu erkennen. Ein regelmäßiger Website-Check zeigt, ob alle Pflichtangaben vorhanden und aktuell sind.
Impressum-Generatoren: eine Einschätzung
Im Internet finden sich zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Impressum-Generatoren — darunter bekannte Anbieter wie eRecht24, IT-Recht Kanzlei oder Händlerbund. Diese Tools fragen relevante Daten ab und erzeugen daraus einen Impressum-Text.
Was Generatoren leisten können:
- Schneller Einstieg — in wenigen Minuten liegt ein fertiger Text vor
- Abdeckung der grundlegenden Pflichtangaben nach § 5 DDG
- Erinnerung an Felder, die man selbst möglicherweise übersehen hätte
Wo Generatoren an Grenzen stoßen:
- Generische Texte berücksichtigen möglicherweise nicht alle branchenspezifischen Anforderungen
- Bei komplexeren Rechtsformen (z. B. KGaA, Partnerschaftsgesellschaft) kann der Output unvollständig sein
- Der generierte Text wird in der Regel nicht automatisch aktualisiert — veraltete Angaben bleiben unbemerkt
Unsere Einschätzung: Impressum-Generatoren können als Ausgangspunkt hilfreich sein. Wir empfehlen jedoch, den generierten Text immer mit den Anforderungen aus § 5 DDG abzugleichen und bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ein Generator ersetzt nicht das Verständnis dafür, welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind.
Impressum auf Social Media
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt nicht nur für Websites, sondern auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Das betrifft in der Praxis Plattformen wie LinkedIn, Instagram, Facebook, XING und TikTok.
Wie lässt sich das umsetzen?
- Direktangabe im Profil — Bei Plattformen wie Facebook oder XING gibt es eigene Felder für ein Impressum. Dort können die Pflichtangaben direkt eingetragen werden.
- Link zur Website — Die gängigste Lösung: In der Profilbeschreibung (Bio) einen Link zur Impressum-Seite der eigenen Website setzen. Auf Instagram und TikTok, wo nur ein Link möglich ist, kann ein Linktree oder eine ähnliche Lösung helfen.
- LinkedIn — Im Bereich „Kontaktinformationen” kann eine Website-URL hinterlegt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, die Impressumsangaben im „Info”-Bereich oder als festen Beitrag zu hinterlegen.
Hinweis: Ein Social-Media-Profil, das ausschließlich privat genutzt wird — also ohne geschäftlichen Bezug, Werbung oder Kooperationen — ist nach aktueller Einschätzung in der Regel nicht impressumspflichtig. Sobald jedoch ein geschäftlicher Zweck erkennbar ist, sollte ein Impressum vorhanden sein.
Die häufigsten Fehler beim Impressum erstellen
Auch bei sorgfältiger Erstellung schleichen sich immer wieder typische Fehler ein. Die folgenden Punkte gehören zu den häufigsten Problemen, die bei Website-Prüfungen auffallen:
-
Postfach statt ladungsfähiger Anschrift — Ein Postfach gilt nach gängiger Rechtsprechung nicht als ladungsfähige Anschrift. Erforderlich ist die vollständige Adresse mit Straße und Hausnummer.
-
Fehlende E-Mail-Adresse — § 5 DDG Abs. 1 Nr. 2 schreibt die Angabe einer E-Mail-Adresse ausdrücklich vor. Ein Kontaktformular allein genügt nach verbreiteter Auffassung möglicherweise nicht.
-
Veraltete Angaben — Nach einem Umzug, Geschäftsführerwechsel oder einer Änderung der Rechtsform wird das Impressum häufig nicht aktualisiert. Veraltete Angaben können als unvollständiges Impressum gewertet werden.
-
Impressum als Bild eingebunden — Screenshots oder Grafiken statt Text sind weder barrierefrei noch durchsuchbar und erfüllen möglicherweise nicht die Anforderungen an die „leichte Erkennbarkeit”.
-
Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite — Auch wenn es rechtlich nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen wir separate Seiten. Die Zusammenlegung kann die Auffindbarkeit erschweren und in der Praxis zu Problemen führen.
-
Fehlender Rechtsformzusatz — Bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG) sollte der vollständige Firmenname einschließlich Rechtsformzusatz angegeben werden.
Wie Sie Abmahnungen aufgrund typischer Fehler im Impressum vermeiden können, erfahren Sie im Ratgeber: Abmahnung wegen fehlendem Impressum. Allgemeine Tipps zur Vermeidung von Website-Abmahnungen finden Sie unter Abmahnung Website vermeiden.
Fazit
Ein Impressum zu erstellen ist kein aufwändiger Vorgang — es erfordert jedoch Sorgfalt und ein Verständnis der eigenen Anforderungen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Rechtsform kennen — sie bestimmt, welche Angaben erforderlich sind
- Alle Pflichtangaben zusammentragen — lieber eine Angabe zu viel als eine zu wenig
- Eigene Seite anlegen — klar benannt, von jeder Unterseite erreichbar, barrierefrei
- Regelmäßig überprüfen — mindestens einmal pro Quartal und nach jeder geschäftlichen Veränderung
Wer diese Schritte beachtet, hat die Grundlage für ein korrektes Impressum geschaffen. Bei Unsicherheiten — insbesondere bei komplexen Rechtsformen oder regulierten Branchen — kann die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Kann ich ein Impressum selbst erstellen oder brauche ich einen Anwalt?
In vielen Fällen können Unternehmer ein Impressum selbst erstellen — insbesondere bei einfacheren Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder Freiberuflern. Die Pflichtangaben nach § 5 DDG sind klar definiert und mit Hilfe einer Checkliste oder Vorlage gut umsetzbar. Bei komplexeren Unternehmensstrukturen, regulierten Branchen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen auf Medienrecht oder IT-Recht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Wie oft sollte ich mein Impressum aktualisieren?
Wir empfehlen eine Überprüfung mindestens einmal pro Quartal. Darüber hinaus sollte das Impressum immer dann aktualisiert werden, wenn sich relevante Angaben ändern — etwa die Geschäftsadresse, die Geschäftsführung, die Rechtsform oder die Registernummer. Veraltete Angaben können nach TMG §16 als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Was kostet es, ein Impressum erstellen zu lassen?
Wer das Impressum selbst erstellt, hat keine direkten Kosten — abgesehen vom Zeitaufwand. Kostenlose Impressum-Generatoren können als Ausgangspunkt dienen. Eine anwaltliche Erstellung oder Prüfung liegt je nach Umfang in der Regel zwischen 50 und 300 EUR. Gemessen am Risiko einer Abmahnung — deren Kosten sich auf 500 bis über 1.500 EUR belaufen können — kann sich eine professionelle Prüfung lohnen.
Gilt die Impressumspflicht auch für Social-Media-Profile?
Ja, die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt nach gängiger Auffassung auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile — auf Plattformen wie LinkedIn, Instagram, Facebook, XING und TikTok. Ein Link zur Impressum-Seite der eigenen Website in der Profilbeschreibung ist die verbreitetste Lösung. Rein private Profile ohne geschäftlichen Bezug sind in der Regel nicht betroffen.
Häufige Fragen
Wie erstelle ich ein Impressum für meine Website?
Was passiert, wenn mein Impressum fehlt oder unvollständig ist?
Brauche ich ein Impressum für mein Instagram- oder LinkedIn-Profil?
Kann ich einen Impressum-Generator verwenden?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.