BFSG Website Pflicht — Was Unternehmen jetzt tun müssen
Veröffentlicht: 10. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote — einschließlich Websites und Online-Shops.
Wen betrifft das BFSG?
Laut § 1 BFSG sind Unternehmen betroffen, die:
- Produkte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen erbringen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten
- Mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen ODER einen Jahresumsatz von über 2 Mio. EUR erzielen
Hinweis: Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte sollten ihre Website prüfen — eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher.
Welche Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) Level AA aufbaut.
Wichtige Anforderungen im Überblick
- Wahrnehmbarkeit: Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos
- Bedienbarkeit: Tastaturnavigation, ausreichend Zeit für Interaktionen, Skip-Links
- Verständlichkeit: Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehlervermeidung bei Formularen
- Robustheit: Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader etc.)
Welche Bußgelder drohen?
Laut § 37 BFSG können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 EUR verhängt werden.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig. Erste Prüfungen werden ab 2026 erwartet.
Checkliste: BFSG für Ihre Website
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich fällt
- Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check Ihrer Website durch
- Erstellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit
- Beheben Sie gefundene Barrieren systematisch
- Dokumentieren Sie die Maßnahmen
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für Kleinunternehmen?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz) sind laut § 3 BFSG von bestimmten Anforderungen ausgenommen. Dennoch empfiehlt es sich, grundlegende Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?
Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt. WCAG 2.1 Level AA ist der technische Standard, auf den das BFSG über die EN 301 549 verweist. Die WCAG definiert die konkreten Prüfkriterien.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Für die technische Umsetzung nicht — ein erfahrener IT-Berater kann die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen und verbessern. Für eine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir jedoch einen Rechtsanwalt.
Branchenspezifische Ratgeber
Die BFSG-Anforderungen treffen verschiedene Branchen unterschiedlich. Unsere branchenspezifischen Ratgeber gehen auf die typischen Barrieren und Besonderheiten der jeweiligen Branche ein:
- BFSG für Kanzlei-Websites — Anforderungen für Rechtsanwälte und Notare
- BFSG für Pflegedienste — Barrierefreiheit für ambulante und stationäre Pflege
- BFSG für Steuerberater — Website-Anforderungen für Steuerberatungskanzleien
- BFSG für Handwerksbetriebe — Elektriker, Maler, Installateure & Co.
- BFSG für Gastronomiebetriebe — Restaurants, Cafés und Lieferdienste
- BFSG für Immobilienmakler — Makler-Websites barrierefrei gestalten
Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG für Websites?
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Welcher technische Standard gilt beim BFSG?
Wie prüfe ich meine Website auf BFSG-Konformität?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.