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BFSG Website Pflicht — Was Unternehmen jetzt tun müssen

Veröffentlicht: 10. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote — einschließlich Websites und Online-Shops.

Wen betrifft das BFSG?

Laut § 1 BFSG sind Unternehmen betroffen, die:

  • Produkte in Verkehr bringen oder Dienstleistungen erbringen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten
  • Mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen ODER einen Jahresumsatz von über 2 Mio. EUR erzielen

Hinweis: Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte sollten ihre Website prüfen — eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher.

Welche Anforderungen gelten?

Das BFSG verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) Level AA aufbaut.

Wichtige Anforderungen im Überblick

  • Wahrnehmbarkeit: Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos
  • Bedienbarkeit: Tastaturnavigation, ausreichend Zeit für Interaktionen, Skip-Links
  • Verständlichkeit: Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehlervermeidung bei Formularen
  • Robustheit: Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader etc.)

Welche Bußgelder drohen?

Laut § 37 BFSG können bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 EUR verhängt werden.

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig. Erste Prüfungen werden ab 2026 erwartet.

Checkliste: BFSG für Ihre Website

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich fällt
  2. Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check Ihrer Website durch
  3. Erstellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Beheben Sie gefundene Barrieren systematisch
  5. Dokumentieren Sie die Maßnahmen

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für Kleinunternehmen?

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz) sind laut § 3 BFSG von bestimmten Anforderungen ausgenommen. Dennoch empfiehlt es sich, grundlegende Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?

Das BFSG ist das deutsche Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt. WCAG 2.1 Level AA ist der technische Standard, auf den das BFSG über die EN 301 549 verweist. Die WCAG definiert die konkreten Prüfkriterien.

Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Für die technische Umsetzung nicht — ein erfahrener IT-Berater kann die Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen und verbessern. Für eine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir jedoch einen Rechtsanwalt.

Branchenspezifische Ratgeber

Die BFSG-Anforderungen treffen verschiedene Branchen unterschiedlich. Unsere branchenspezifischen Ratgeber gehen auf die typischen Barrieren und Besonderheiten der jeweiligen Branche ein:

Häufige Fragen

Ab wann gilt das BFSG für Websites?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Seitdem gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote — einschließlich Websites und Online-Shops.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über 2 Mio. EUR erzielen. Kleinstunternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte können von bestimmten Anforderungen ausgenommen sein.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Gemäß [§ 37 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__37.html) können Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig und berücksichtigen dabei die Verhältnismäßigkeit.
Welcher technische Standard gilt beim BFSG?
Das BFSG verweist über die harmonisierte Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1 Level AA. Diese Richtlinien definieren konkrete Kriterien für barrierefreie Webinhalte in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Wie prüfe ich meine Website auf BFSG-Konformität?
Ein pragmatischer Einstieg: Einen automatisierten Barrierefreiheits-Check durchführen, die schwerwiegendsten Barrieren beheben und dann schrittweise weiter optimieren. Professionelle DSGVO- und BFSG-Check-Tools können dabei helfen, den aktuellen Stand zu ermitteln.

Von Viacheslav Spitsyn

IT-Berater für Website-Compliance

Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.

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