Barrierefreie Website Pflicht 2026 — Was das neue Gesetz bedeutet
Veröffentlicht: 10. März 2026
Inhaltsverzeichnis
Was hat sich 2025/2026 geändert?
Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit gelten in Deutschland erstmals verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit im privaten Sektor. Für viele Unternehmen hat sich die Frage, ob ihre Website barrierefrei sein sollte, von einer freiwilligen Empfehlung zu einer gesetzlichen Anforderung verschoben.
Europäischer Hintergrund: Der European Accessibility Act
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/882 — dem European Accessibility Act (EAA). Die EU hatte mit dieser Richtlinie das Ziel, einheitliche Barrierefreiheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Jeder EU-Staat war verpflichtet, die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland geschah dies durch das BFSG, das am 28. Juni 2025 verbindlich wurde.
Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?
Vor dem BFSG galten Barrierefreiheitsanforderungen im digitalen Bereich in Deutschland primär für den öffentlichen Sektor — geregelt durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der EU-Richtlinie 2016/2102 basiert. Das BFSG erweitert den Geltungsbereich nun auf den privaten Sektor: Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, können betroffen sein.
In der Praxis bedeutet das: Wer einen Online-Shop betreibt, digitale Bankdienstleistungen anbietet oder andere elektronische Dienstleistungen für Verbraucher erbringt, sollte prüfen, ob die eigene Website die Anforderungen des BFSG erfüllt.
Übergangsfrist und aktueller Stand
Gemäß BFSG §2 gelten die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025 für neu in Verkehr gebrachte Produkte und neu erbrachte Dienstleistungen. Für Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor diesem Stichtag angeboten wurden, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zum 27. Juni 2030 in der bisherigen Form weiter verwendet werden.
Das heißt allerdings nicht, dass Unternehmen bis 2030 nichts tun sollten. Die Marktüberwachungsbehörden sind seit 2025 grundsätzlich befugt, Prüfungen durchzuführen. Wir empfehlen, die Barrierefreiheit der eigenen Website zeitnah zu evaluieren und schrittweise Verbesserungen umzusetzen.
Wen betrifft das BFSG?
Die Frage, wer vom BFSG betroffen ist, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist an bestimmte Produktkategorien und Dienstleistungsarten geknüpft — nicht pauschal an jedes Unternehmen mit Website.
Erfasste Bereiche nach § 1 BFSG
Gemäß § 1 BFSG erfasst das Gesetz unter anderem folgende Dienstleistungsbereiche:
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) — Online-Shops, Buchungssysteme, digitale Vertragsabschlüsse
- Bankdienstleistungen — Online-Banking, digitale Zahlungssysteme
- Telekommunikationsdienste — Messenger, VoIP, Videoanrufe
- Personenbeförderungsdienste — Online-Buchungsportale, Ticketsysteme
- Audiovisuelle Mediendienste — Streaming-Plattformen, Video-on-Demand
Einen detaillierten Überblick bietet unser Ratgeber: BFSG: Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen (§ 3 BFSG)
Gemäß § 3 BFSG sind Kleinstunternehmen von den Dienstleistungsanforderungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die beide der folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:
- Weniger als 10 Personen beschäftigen und
- Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweisen
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen. Wichtig: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, die unter das BFSG fallen, ist unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen.
B2B-Unternehmen
Das BFSG richtet sich primär an B2C-Angebote — also an Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind. Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind und keine Dienstleistungen für Endverbraucher erbringen, fallen nach aktuellem Verständnis nicht unter den Anwendungsbereich.
Öffentlicher Sektor
Der öffentliche Sektor wird durch die BITV 2.0 reguliert, nicht durch das BFSG. Behörden und öffentliche Einrichtungen unterliegen seit 2020 eigenen Barrierefreiheitsanforderungen (EU-Richtlinie 2016/2102).
Branchenbeispiele
Ob ein konkretes Unternehmen betroffen ist, hängt vom Geschäftsmodell und den angebotenen digitalen Diensten ab. Branchenspezifische Einordnungen finden Sie in unseren Ratgebern:
Was genau fordert das BFSG für Websites?
Das BFSG selbst definiert keine konkreten technischen Einzelanforderungen. Es verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum für Webinhalte die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA als technischen Referenzrahmen heranzieht.
Die WCAG 2.1 ist ein internationaler Standard des W3C (World Wide Web Consortium) und basiert auf vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbar (Perceivable) — Inhalte sollten so dargestellt werden, dass alle Nutzer sie wahrnehmen können: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für normalen Text), keine Information ausschließlich über Farbe vermittelt.
2. Bedienbar (Operable) — Alle interaktiven Elemente sollten per Tastatur erreichbar sein. Dazu gehören Skip-Navigation, keine Zeitlimits ohne Verlängerungsmöglichkeit, keine blinkenden Inhalte und aussagekräftige Linktexte statt „Hier klicken”.
3. Verständlich (Understandable) — Inhalte und Bedienung sollten klar und vorhersagbar sein: Sprache im HTML deklariert (lang="de"), konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen in Formularen.
4. Robust — Inhalte sollten von verschiedenen Technologien zuverlässig interpretiert werden können: valides, semantisches HTML (<nav>, <main>, <header>, <footer>), ARIA-Attribute wo nötig, Kompatibilität mit Screenreadern.
Die wichtigsten technischen Anforderungen
Die WCAG 2.1 Level AA umfasst insgesamt 50 Erfolgskriterien. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die häufigsten Problemstellen, die wir bei Website-Prüfungen identifizieren.
Kontraste und visuelle Gestaltung
| Anforderung | WCAG-Kriterium | Details |
|---|---|---|
| Textkontrast | 1.4.3 | Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text (ab 18pt / 14pt fett) |
| UI-Kontrast | 1.4.11 | Bedienelemente und grafische Objekte: mindestens 3:1 gegen den Hintergrund |
| Textgröße | 1.4.4 | Text sollte bis 200 % vergrößerbar sein, ohne dass Inhalt verloren geht |
| Reflow | 1.4.10 | Bei 320 CSS-Pixel Breite kein horizontales Scrollen erforderlich |
Praktischer Tipp: Viele Websites scheitern bei den Kontrasten in Footer-Bereichen, Placeholder-Texten in Formularen und sekundären Navigations-Elementen.
Bilder und Alternativtexte
- Informative Bilder: Alt-Text, der den Inhalt oder die Funktion beschreibt
- Dekorative Bilder: Leeres
alt=""-Attribut oder CSS-Hintergrundbilder - Komplexe Grafiken: Zusätzliche Textbeschreibung im umgebenden Inhalt oder per
aria-describedby - Verlinkende Bilder: Alt-Text beschreibt das Linkziel, nicht das Bild
Tastaturnavigation und Fokus
- Tab-Reihenfolge sollte der visuellen Lesereihenfolge entsprechen
- Fokus-Indikator sollte sichtbar sein —
outline: noneohne Alternative ist eines der häufigsten Barrierefreiheitsprobleme - Keine Tastaturfallen: Der Nutzer sollte jedes Element per Tastatur erreichen und wieder verlassen können
- Skip-Link am Seitenanfang: ermöglicht das Überspringen der Navigation
<!-- Beispiel: Skip-Link -->
<a href="#main-content" class="skip-link">
Zum Hauptinhalt springen
</a>
Formulare und Eingaben
- Labels: Jedes Eingabefeld sollte ein zugeordnetes
<label>-Element haben — Placeholder allein reicht nicht - Pflichtfelder: Mit
aria-required="true"und visuell (z. B. Sternchen) kennzeichnen - Fehlermeldungen: Spezifisch und hilfreich — „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein” statt „Fehler in Feld 3”
- Gruppierung: Zusammengehörige Felder mit
<fieldset>und<legend>gruppieren
Überschriftenhierarchie und Sprach-Attribut
- Genau eine
<h1>pro Seite, Hierarchie einhalten (H1 → H2 → H3, keine Ebenen überspringen) lang="de"im HTML-Element setzen — Screenreader verwenden es für die korrekte Sprachausgabe
Eine korrekte Überschriftenhierarchie hilft nicht nur Screenreader-Nutzern, sondern verbessert auch die Suchmaschinenoptimierung der Seite.
Responsive Design und Bewegung
- Reflow: Bei 320 CSS-Pixel Breite kein horizontales Scrollen
- Touch-Ziele: Mindestens 44x44 Pixel für interaktive Elemente
- Zoom: Bis 200 % Vergrößerung vollständig nutzbar
- Reduced Motion: Die CSS-Media-Query
prefers-reduced-motionsollte respektiert werden - Autoplay: Videos und Animationen sollten nicht automatisch starten
Fristen und Übergangsregelungen
Zeitlicher Überblick
| Datum | Ereignis | Relevanz |
|---|---|---|
| 28.06.2022 | BFSG verabschiedet | Gesetz in Kraft, aber noch nicht anwendbar |
| 28.06.2025 | BFSG wird anwendbar | Anforderungen gelten für neue Produkte und Dienstleistungen |
| Ab 2025 | Marktüberwachung beginnt | Behörden können prüfen und Maßnahmen ergreifen |
| 27.06.2030 | Ende der Übergangsfrist | Auch vor dem 28.06.2025 bestehende Angebote müssen konform sein |
Was bedeutet die Übergangsfrist?
Die Übergangsfrist nach BFSG §2 betrifft Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits im Verkehr waren. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Juni 2030 in ihrer bisherigen Form weiter betrieben werden.
Allerdings gilt:
- Neue Websites, die nach dem 28. Juni 2025 gelauncht werden, sollten die Anforderungen von Beginn an berücksichtigen
- Wesentliche Überarbeitungen bestehender Websites (Relaunch, größere Redesigns) sollten ebenfalls die BFSG-Anforderungen einbeziehen
- Die Übergangsfrist ist als Zeitfenster zur Anpassung gedacht — nicht als Freibrief, nichts zu unternehmen
Was sollte jetzt geschehen?
Unabhängig von der Übergangsfrist empfehlen wir einen proaktiven Ansatz. Die Erfahrung zeigt, dass Barrierefreiheitsanpassungen Zeit brauchen — insbesondere bei umfangreichen Websites. Ein frühzeitiger Start ermöglicht eine schrittweise Umsetzung, die sowohl technisch als auch organisatorisch besser zu bewältigen ist als eine Hauruck-Aktion kurz vor Fristende.
Bußgelder und Konsequenzen
Was sieht das Gesetz vor?
Gemäß § 37 BFSG können bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere und Dauer des möglichen Verstoßes, die Größe des Unternehmens und die Bereitschaft zur Nachbesserung.
Wer setzt das BFSG durch?
Die Durchsetzung des BFSG obliegt den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese Behörden können:
- Prüfungen durchführen — auch anlasslos, nicht nur auf Beschwerden hin
- Nachbesserung verlangen — mit konkreten Fristen zur Umsetzung
- Bußgelder verhängen — bei Nicht-Einhaltung der Anforderungen
- Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nehmen lassen — in schwerwiegenden Fällen
Praktische Einordnung
In der Praxis ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Marktüberwachungsbehörden zunächst einen kooperativen Ansatz verfolgen. Das bedeutet: Bei festgestellten Mängeln wird in der Regel zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, bevor ein Bußgeld verhängt wird.
Darüber hinaus entwickelt sich die Frage, ob Wettbewerber wegen fehlender Barrierefreiheit abmahnen können, noch in der Rechtsprechung. Dies ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geklärt.
Wir empfehlen, das Thema sachlich anzugehen: Die Barrierefreiheit der eigenen Website prüfen, Prioritäten setzen und schrittweise umsetzen. Ein dokumentierter Verbesserungsprozess kann im Falle einer Prüfung hilfreich sein. Weitere Hinweise zu Website-Kosten für eine BFSG-konforme Seite finden Sie in unserem Ratgeber.
Barrierefreiheit umsetzen — Praktischer Fahrplan
Die Umsetzung der Barrierefreiheit muss kein Mammutprojekt sein. Mit einem strukturierten Vorgehen lässt sich der Aufwand gut verteilen. Hier ein erprobter Fahrplan in sechs Schritten:
Schritt 1: Audit — Status quo ermitteln
Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, sollten Sie wissen, wo Ihre Website steht. Automatisierte Tools können etwa 30–40 % der WCAG-Kriterien prüfen — darunter Kontraste, Alt-Texte, Überschriftenhierarchie und Formular-Labels. Die übrigen Kriterien erfordern eine manuelle Bewertung. Ein erster Überblick lässt sich mit einem Website-Check gewinnen.
Schritt 2: Priorisieren
Nicht alle Barrieren sind gleich schwerwiegend. Priorisieren Sie nach Schwere (verhindert vs. erschwert den Zugang), Reichweite (Startseite vs. selten besuchte Unterseite) und Umsetzbarkeit (Minuten vs. Tage).
Schritt 3: Quick Wins umsetzen
Viele Verbesserungen lassen sich innerhalb eines Arbeitstages umsetzen:
lang="de"im HTML-Element setzen- Alt-Texte für alle informativen Bilder ergänzen
- Überschriftenhierarchie korrigieren (keine übersprungenen Ebenen)
- Kontraste in Footer, Placeholder-Texten und Sekundärelementen anpassen
- Formular-Labels hinzufügen (nicht nur Placeholder)
- Focus-Indikator aktivieren (kein
outline: noneohne Alternative)
Schritt 4: Strukturelle Verbesserungen
Nach den Quick Wins folgen Änderungen mit mehr Aufwand: Skip-Link implementieren, Tastaturnavigation sicherstellen, ARIA-Landmarks setzen, semantisches HTML durchgängig verwenden, Responsive Design auf Barrierefreiheit prüfen (Touch-Ziele, Reflow) und prefers-reduced-motion in CSS berücksichtigen.
Schritt 5: Test mit assistiven Technologien
Testen Sie Ihre Website mit den Technologien, die Menschen mit Einschränkungen tatsächlich nutzen: Screenreader (NVDA, VoiceOver, TalkBack), reine Tastaturnavigation, Zoom auf 200 % und den Hochkontrastmodus des Betriebssystems.
Schritt 6: Laufende Überwachung
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Integrieren Sie Barrierefreiheits-Checks in Ihren Content-Workflow, führen Sie mindestens jährlich Audits durch und richten Sie einen Feedback-Kanal für Nutzer ein.
Barrierefreiheit als Chance
Die Barrierefreiheit einer Website wird häufig ausschließlich als regulatorische Anforderung betrachtet. In der Praxis bringt sie jedoch Vorteile, die über die Gesetzeskonformität hinausgehen.
Bessere Nutzererfahrung für alle
Klare Kontraste, verständliche Navigation, gut beschriftete Formulare und eine logische Seitenstruktur kommen allen Besuchern zugute — auch denen, die bei hellem Sonnenlicht auf dem Smartphone surfen oder einfach in Eile sind.
SEO-Vorteile
Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen überschneiden sich mit SEO-Anforderungen: semantisches HTML, Alt-Texte, Überschriftenhierarchie, schnelle Ladezeiten und klare Linktexte. Eine barrierefreie Website hat in der Regel bessere technische SEO-Grundlagen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Suchmaschinenoptimierung.
Größere Zielgruppe
Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (Stand 2023). Hinzu kommen Personen mit vorübergehenden Einschränkungen und ältere Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Website erreicht diese Nutzergruppen.
Rechtliche Sicherheit und Wettbewerbsvorteil
Wer die Barrierefreiheitsanforderungen proaktiv umsetzt, reduziert das Risiko von Bußgeldern und möglichen Abmahnungen. Da viele Websites die WCAG-Anforderungen nach aktuellem Stand noch nicht vollständig erfüllen, können Unternehmen, die frühzeitig investieren, sich positiv vom Wettbewerb abheben.
Fazit
Das BFSG hat die digitale Barrierefreiheit in Deutschland von einer freiwilligen Empfehlung zu einer gesetzlichen Anforderung gemacht. Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Standards für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor.
Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1 Level AA — ein internationaler Standard mit klaren, prüfbaren Kriterien. Die Umsetzung muss kein Mammutprojekt sein: Mit einem strukturierten Vorgehen — Audit, Priorisierung, Quick Wins, strukturelle Anpassungen, Tests und laufende Überwachung — lässt sich die Barrierefreiheit schrittweise verbessern.
Wer die Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Investition in bessere Nutzererfahrung, breitere Reichweite und technische Qualität betrachtet, profitiert über die reine Gesetzeskonformität hinaus.
Der erste Schritt: Prüfen Sie, wo Ihre Website steht — zum Beispiel mit einem kostenlosen Website-Check.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für jede Website?
Nein. Das BFSG erfasst gemäß §1 bestimmte Produktkategorien und Dienstleistungsarten — insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce). Rein informative Websites ohne transaktionale Elemente fallen nach aktuellem Verständnis möglicherweise nicht unter den Anwendungsbereich. Ob Ihre Website betroffen ist, hängt von den konkret angebotenen Funktionen und Dienstleistungen ab. Im Zweifelsfall empfehlen wir, dies mit einem Rechtsanwalt zu klären.
Mein Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter — bin ich ausgenommen?
Gemäß § 3 BFSG sind Kleinstunternehmen von bestimmten Dienstleistungsanforderungen ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweisen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Für Produktanforderungen gilt die Ausnahme nicht. Auch als Kleinstunternehmen empfiehlt es sich, grundlegende Barrierefreiheitsstandards umzusetzen — sie verbessern die Website-Qualität für alle Nutzer.
Wie hoch können die Bußgelder bei Verstößen sein?
Laut § 37 BFSG können Bußgelder von bis zu 100.000 EUR verhängt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des möglichen Verstoßes sowie der Unternehmensgröße. In der Praxis ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Marktüberwachungsbehörden zunächst Nachbesserung verlangen, bevor ein Bußgeld verhängt wird. Ein dokumentierter Verbesserungsprozess kann in einer solchen Situation hilfreich sein.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV 2.0?
Das BFSG regelt die Barrierefreiheit im privaten Sektor (Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten). Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor (Behörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). Technisch verweisen beide auf ähnliche Standards (WCAG 2.1), aber der Anwendungsbereich, die Ausnahmen und die Durchsetzungsmechanismen unterscheiden sich. Für Unternehmen ist das BFSG die relevante Regelung.
Kann ein automatischer Test die Barrierefreiheit vollständig prüfen?
Automatisierte Tools können etwa 30–40 % der WCAG-Kriterien prüfen — darunter Kontraste, Alt-Texte, Überschriftenstruktur, Formular-Labels und Sprach-Attribute. Kriterien wie die Verständlichkeit von Texten, die Sinnhaftigkeit von Alt-Texten oder die korrekte Tab-Reihenfolge erfordern jedoch eine manuelle Bewertung. Wir empfehlen, automatisierte Tests als Ausgangspunkt zu nutzen und bei Bedarf durch eine manuelle Prüfung zu ergänzen. Ein erster Überblick lässt sich mit unserem kostenlosen Website-Check gewinnen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur barrierefreien Website?
Welche Unternehmen sind vom BFSG ausgenommen?
Was sind die ersten Schritte zur barrierefreien Website?
Welche WCAG-Stufe fordert das BFSG?
IT-Berater für Website-Compliance
Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.