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Google Rezension löschen lassen — Rechte und Möglichkeiten für Unternehmen

Veröffentlicht: 16. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Wann können Google-Bewertungen gelöscht werden?

Negative Bewertungen auf Google können für Unternehmen geschäftsschädigend sein — besonders wenn sie unwahr, beleidigend oder offensichtlich gefälscht sind. Doch nicht jede unliebsame Rezension lässt sich ohne Weiteres entfernen. In diesem Artikel erklären wir, welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten es gibt, eine Google-Rezension löschen zu lassen.

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

In Deutschland genießen Meinungsäußerungen den Schutz des Grundgesetzes (Art. 5 GG). Das bedeutet: Eine sachliche, wenn auch negative Bewertung ist grundsätzlich zulässig. Ein Restaurant-Gast darf schreiben, dass ihm das Essen nicht geschmeckt hat. Ein Mandant darf eine Kanzlei als “unfreundlich” bewerten — solange es sich um eine subjektive Meinungsäußerung handelt.

Anders verhält es sich bei unwahren Tatsachenbehauptungen. Wer behauptet, ein Unternehmen habe betrogen oder Rechnungen gefälscht, ohne dies belegen zu können, greift möglicherweise in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. In solchen Fällen kann ein Löschungsanspruch bestehen — gestützt auf § 823 BGB (Schadensersatz bei Rechtsverletzung) und § 1004 BGB analog (Unterlassungsanspruch).

Google-Richtlinien als erster Ansatzpunkt

Google hat eigene Richtlinien für Rezensionen, die festlegen, welche Inhalte auf der Plattform nicht zulässig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Spam und gefälschte Inhalte: Bewertungen, die nicht auf einer echten Erfahrung basieren
  • Irrelevante Inhalte: Bewertungen, die keinen Bezug zum bewerteten Unternehmen haben
  • Hassrede und Beleidigungen: Diskriminierende oder beleidigende Aussagen
  • Interessenkonflikte: Bewertungen vom eigenen Unternehmen oder von Mitbewerbern
  • Personenbezogene Informationen: Bewertungen, die private Daten wie Adressen oder Telefonnummern enthalten

Wenn eine Bewertung möglicherweise gegen diese Richtlinien verstößt, kann sie direkt bei Google zur Überprüfung gemeldet werden. Dies ist in der Regel der schnellste Weg zur Löschung.

So melden Sie eine Google-Bewertung

Schritt 1: Bewertung in Google Maps oder der Google-Suche finden

Rufen Sie Ihr Unternehmensprofil in Google Maps auf oder suchen Sie in der Google-Suche nach Ihrem Firmennamen. Scrollen Sie zu den Rezensionen und finden Sie die betreffende Bewertung.

Schritt 2: Bewertung als unangemessen melden

Klicken Sie auf die drei Punkte neben der Bewertung und wählen Sie “Als unangemessen melden”. Google bietet verschiedene Kategorien an — wählen Sie die passende Begründung (Spam, Hassrede, Interessenkonflikt etc.).

Schritt 3: Über das Google Business Profil melden

Alternativ können Sie die Meldung über Ihr Google Business Profil (ehemals Google My Business) einreichen. Unter “Bewertungen” können einzelne Rezensionen markiert und zur Überprüfung eingereicht werden. Dieser Weg bietet in der Regel mehr Optionen für die Begründung.

Schritt 4: Google-Support kontaktieren

Wenn die Meldung abgelehnt wird oder keine Reaktion erfolgt, kann der Google-Support direkt kontaktiert werden. Über das Google Business Profil ist ein Kontaktformular erreichbar, über das Unternehmen ihr Anliegen detailliert schildern können.

Hinweis: Google entscheidet eigenständig, ob eine Bewertung den Richtlinien entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung gegenüber Google allein auf Basis der Plattform-Richtlinien.

DSGVO und das Recht auf Löschung

Art. 17 DSGVO — Recht auf Löschung

Art. 17 DSGVO gewährt betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Für Google-Bewertungen ist dies relevant, wenn:

  • Die Bewertung personenbezogene Daten enthält (z. B. Name des Geschäftsführers, private Kontaktdaten)
  • Die Verarbeitung nicht mehr für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist
  • Die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft (sofern die Verarbeitung darauf basiert)

In der Praxis ist die Anwendung von Art. 17 DSGVO auf Bewertungen jedoch komplex. Google kann sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) oder auf die Meinungsfreiheit berufen. Eine Abwägung der Interessen findet im Einzelfall statt.

Wann die DSGVO helfen kann

Ein DSGVO-Löschantrag kann insbesondere dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn:

  • Die Bewertung sensible personenbezogene Daten enthält (Gesundheitsdaten, politische Überzeugungen gemäß Art. 9 DSGVO)
  • Die Bewertung veraltet ist und keinen aktuellen Informationswert mehr hat
  • Die Bewertung nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht verletzen
  • Die Bewertung von einem nicht identifizierbaren Nutzer stammt, der offensichtlich nie Kunde war

Empfehlenswert ist, den DSGVO-Antrag zusammen mit einer Meldung über die Google-Richtlinien einzureichen — so werden beide Wege parallel genutzt.

Rechtliche Schritte gegen unwahre Bewertungen

Wenn weder die Google-Meldung noch ein DSGVO-Antrag zum Erfolg führen, stehen Unternehmen weitere rechtliche Optionen zur Verfügung.

Außergerichtliche Abmahnung

Ein Rechtsanwalt kann den Verfasser der Bewertung — sofern identifizierbar — oder Google direkt abmahnen. Die Abmahnung fordert zur Unterlassung und Löschung auf und setzt in der Regel eine Frist. Als Anspruchsgrundlage dient häufig § 823 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog.

Wenn der Verfasser nicht identifizierbar ist, richtet sich die Abmahnung an Google als Plattformbetreiber. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15) trifft Google als Host-Provider eine Prüfpflicht, sobald das Unternehmen eine konkrete Rechtsverletzung substantiiert darlegt.

Einstweilige Verfügung

Bei besonders dringenden Fällen — etwa bei geschäftsschädigenden Falschbehauptungen — kann eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragt werden. Voraussetzung ist in der Regel die Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund) und ein glaubhaft gemachter Anspruch (Verfügungsanspruch).

Klage auf Löschung und Unterlassung

Als letzter Schritt kann eine Klage gegen den Bewertungsverfasser oder gegen Google eingereicht werden. Die deutsche Rechtsprechung hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Plattformbetreiber zur Löschung von Inhalten verpflichtet werden können, die Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn sie trotz Hinweis nicht tätig werden.

Wichtig: Die rechtliche Bewertung einzelner Rezensionen hängt stark vom Einzelfall ab. Wir empfehlen, bei rechtlichen Fragen einen spezialisierten Rechtsanwalt für IT-Recht oder Medienrecht zu konsultieren.

Fake-Bewertungen erkennen und melden

Gefälschte Bewertungen — etwa von Mitbewerbern oder gekauften Accounts — sind ein verbreitetes Problem. Typische Merkmale können sein:

  • Kein nachweisbarer Kundenkontakt: Der Bewertende hat nachweislich nie eine Leistung in Anspruch genommen
  • Auffällige Muster: Mehrere negative Bewertungen innerhalb kurzer Zeit von neuen Accounts
  • Generische Inhalte: Bewertungstext passt nicht zum Unternehmen oder ist offensichtlich kopiert
  • Widersprüchliche Profile: Bewertender hat Bewertungen für Unternehmen in verschiedenen Städten am selben Tag abgegeben

Bei Verdacht auf Fake-Bewertungen empfiehlt es sich, die Bewertungen bei Google mit einer detaillierten Begründung zu melden. Screenshots und eine Dokumentation der Auffälligkeiten können die Erfolgsaussichten erhöhen.

Gemäß UWG § 3 Abs. 1 können gefälschte Bewertungen als unlautere geschäftliche Handlung eingestuft werden. Wer sich gegen unlauteren Wettbewerb schützen möchte, findet in unserem Ratgeber zu häufigen Website-Fehlern und Abmahnungen weitere Hinweise. Mitbewerber, die gezielt Fake-Bewertungen platzieren, handeln möglicherweise wettbewerbswidrig.

Proaktive Maßnahmen: Bewertungsmanagement

Neben der Löschung problematischer Bewertungen empfehlen wir einen proaktiven Umgang mit Online-Bewertungen:

Auf negative Bewertungen reagieren

Eine sachliche, freundliche Antwort auf eine negative Bewertung zeigt potenziellen Kunden, dass das Unternehmen Feedback ernst nimmt. Wichtig dabei:

  • Bedanken Sie sich für das Feedback
  • Gehen Sie sachlich auf die Kritik ein
  • Bieten Sie eine Lösung oder ein Gespräch an
  • Vermeiden Sie Schuldzuweisungen oder emotionale Reaktionen

Positive Bewertungen aktiv einsammeln

Zufriedene Kunden bewerten seltener als unzufriedene. Unternehmen können aktiv um Bewertungen bitten — etwa per E-Mail nach Abschluss einer Dienstleistung oder über einen QR-Code auf Rechnungen. Wichtig: Die Bewertung muss freiwillig und ehrlich sein. Gekaufte Bewertungen oder Bewertungen im Austausch gegen Vergünstigungen sind unzulässig.

Website-Compliance als Vertrauensfaktor

Ein professioneller Online-Auftritt — mit vollständigem Impressum, korrekter Datenschutzerklärung und DSGVO-konformer Website — stärkt das Vertrauen potenzieller Kunden. Wer bei einer negativen Bewertung auf eine rechtssichere Website verweisen kann, signalisiert Seriosität.

Checkliste: Google-Bewertung löschen lassen

Wer eine Google-Bewertung entfernen lassen möchte, kann sich an folgender Reihenfolge orientieren:

  1. Prüfen: Verstößt die Bewertung gegen Google-Richtlinien (Spam, Fake, Hassrede)?
  2. Melden: Bewertung über Google Maps oder Google Business Profil als unangemessen melden
  3. Dokumentieren: Screenshots der Bewertung, des Profils und der Meldung sichern
  4. Abwarten: Google-Überprüfung abwarten (einige Tage bis Wochen)
  5. Eskalieren: Bei Ablehnung den Google-Support kontaktieren
  6. DSGVO-Antrag: Parallel einen Löschantrag nach Art. 17 DSGVO bei Google einreichen
  7. Anwalt einschalten: Bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen rechtliche Schritte prüfen lassen

Häufige Fragen

Kann ich jede negative Google-Bewertung löschen lassen?

Nein. Grundsätzlich sind auch negative Bewertungen durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt. Google entfernt in der Regel nur Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien verstoßen — etwa Fake-Bewertungen, Spam, Hassrede oder Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt. Eine sachliche, negative Erfahrungsbewertung ist in der Regel nicht löschbar. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen können jedoch rechtliche Schritte in Betracht kommen.

Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?

Laut Google kann die Überprüfung einer gemeldeten Rezension einige Tage bis mehrere Wochen dauern. In vielen Fällen erhalten Unternehmen eine Benachrichtigung per E-Mail über das Ergebnis. Bei Ablehnung kann die Meldung erneut eingereicht werden — idealerweise mit einer detaillierteren Begründung.

Hilft die DSGVO beim Löschen von Google-Bewertungen?

Art. 17 DSGVO gewährt ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Bei Bewertungen ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht jedoch komplex. In der Praxis wird ein DSGVO-Löschantrag bei Google-Rezensionen nur selten allein zum Erfolg führen. Empfehlenswert ist eine Kombination aus Google-Meldung, DSGVO-Antrag und gegebenenfalls anwaltlicher Unterstützung.

Was kostet es, eine Google-Bewertung anwaltlich löschen zu lassen?

Die Kosten variieren je nach Aufwand und Kanzlei. Für eine außergerichtliche Aufforderung (Abmahnung) können nach RVG Gebühren ab ca. 500–1.500 € anfallen. Eine einstweilige Verfügung kann je nach Streitwert deutlich teurer werden. Einige Kanzleien bieten Erstberatungen zum Festpreis an. Empfehlenswert ist, vorab die Erfolgsaussichten einschätzen zu lassen.

Häufige Fragen

Kann ich jede negative Google-Bewertung löschen lassen?
Nein. Grundsätzlich sind auch negative Bewertungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Google entfernt in der Regel nur Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien verstoßen — etwa Fake-Bewertungen, Spam, Hassrede oder Bewertungen ohne tatsächlichen Kundenkontakt. Eine sachliche, negative Erfahrung ist in der Regel nicht löschbar.
Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?
Laut Google kann die Überprüfung einer gemeldeten Rezension einige Tage bis mehrere Wochen dauern. In vielen Fällen erhalten Unternehmen eine Benachrichtigung per E-Mail über das Ergebnis. Bei Ablehnung kann die Meldung erneut eingereicht oder ein rechtlicher Weg eingeschlagen werden.
Hilft die DSGVO beim Löschen von Google-Bewertungen?
Art. 17 DSGVO gewährt ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Bei Bewertungen ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht jedoch komplex. In der Praxis wird ein DSGVO-Löschantrag bei Google-Rezensionen nur selten allein zum Erfolg führen — ein ergänzender Antrag über die Google-Richtlinien oder rechtliche Schritte können empfehlenswert sein.
Was kostet es, eine Google-Bewertung anwaltlich löschen zu lassen?
Die Kosten variieren je nach Aufwand und Kanzlei. Für eine außergerichtliche Aufforderung zur Löschung (Abmahnung) können nach RVG Gebühren ab ca. 500–1.500 € anfallen. Eine einstweilige Verfügung kann je nach Streitwert deutlich teurer werden. Einige Kanzleien bieten Erstberatungen zum Festpreis an.

Von Viacheslav Spitsyn

IT-Berater für Website-Compliance

Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.

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