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Datenschutzerklärung erstellen — Generator vs. Anwalt: Was ist besser?

Veröffentlicht: 10. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Warum eine korrekte Datenschutzerklärung wichtig ist

Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet, benötigt eine Datenschutzerklärung. In der Praxis betrifft das nahezu jede Website — denn bereits beim Aufruf einer Seite wird die IP-Adresse des Besuchers an den Server übermittelt.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet DSGVO Art. 13. Dieser Artikel verpflichtet den Verantwortlichen, betroffene Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung über die Verarbeitung zu informieren. Konkret sollte eine Datenschutzerklärung laut Art. 13 Abs. 1 und 2 unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a)
  • Zwecke der Verarbeitung und die jeweilige Rechtsgrundlage (Art. 13 Abs. 1 lit. c)
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e)
  • Übermittlung in Drittländer, einschließlich der geeigneten Garantien (Art. 13 Abs. 1 lit. f)
  • Speicherdauer oder die Kriterien für deren Festlegung (Art. 13 Abs. 2 lit. a)
  • Rechte der Betroffenen — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit (Art. 13 Abs. 2 lit. b–d)
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d)

Darüber hinaus verlangt DSGVO Art. 12 Abs. 1, dass die Informationen in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache” übermittelt werden. Eine Datenschutzerklärung, die ausschließlich aus Juristendeutsch besteht, erfüllt diese Anforderung möglicherweise nicht vollständig.

Für Webseitenbetreiber stellt sich damit eine praktische Frage: Wie entsteht eine solche Datenschutzerklärung? Die gängigsten Wege sind ein Datenschutzerklärung Generator, ein Anwalt oder eine Kombination aus beidem.

Option 1 — Datenschutzerklärung Generator

Wie funktioniert ein Generator?

Ein Datenschutzerklärung Generator ist ein Online-Tool, das anhand eines Fragebogens eine Datenschutzerklärung erstellt. Sie beantworten Fragen zu Ihrer Website — etwa welches Hosting Sie verwenden, ob Sie Google Analytics einsetzen, ob ein Kontaktformular vorhanden ist — und der Generator erzeugt daraus einen fertigen Text.

Bekannte Generatoren im deutschsprachigen Raum sind unter anderem:

  • Datenschutz-Generator.de (Dr. Thomas Schwenke) — kostenlose Basisversion und erweiterte Premium-Variante
  • e-recht24.de — Generator als Teil einer Mitgliedschaft, zusammen mit Impressum-Generator
  • Datenschutzerklaerung.de — umfangreiche Konfigurationsmöglichkeiten

Die meisten Generatoren werden von Juristen entwickelt und regelmäßig aktualisiert.

Vorteile eines Generators

  • Schnell: Eine Datenschutzerklärung kann in 15–30 Minuten erstellt werden
  • Kosteneffizient: Die Basisversionen vieler Generatoren sind kostenlos. Premium-Versionen liegen typischerweise bei 5–15 EUR pro Monat
  • Abdeckung der Standardfälle: Die gängigsten Dienste und Verarbeitungsvorgänge — Google Analytics, Kontaktformulare, Newsletter, Social-Media-Plugins — sind in der Regel abgedeckt
  • Regelmäßige Updates: Seriöse Generatoren werden bei Gesetzesänderungen oder neuen Urteilen aktualisiert
  • Strukturiert: Der generierte Text folgt einer logischen Gliederung, die den Anforderungen aus DSGVO Art. 13 entspricht

Grenzen eines Generators

  • Standardtexte: Ein Generator bildet in erster Linie die Dienste ab, die in seinem Fragenkatalog enthalten sind. Individuelle Verarbeitungsvorgänge — beispielsweise selbst entwickelte Tracking-Lösungen oder branchenspezifische Datenverarbeitungen — sind möglicherweise nicht vorgesehen
  • Eigenverantwortung bei der Konfiguration: Der generierte Text ist nur so gut wie die Angaben, die Sie machen. Wenn Sie einen Dienst nicht auswählen oder falsch zuordnen, enthält die Datenschutzerklärung eine Lücke
  • Keine individuelle Bewertung: Ein Generator prüft nicht, ob Ihre Verarbeitungsvorgänge insgesamt konsistent sind oder ob eine bestimmte Rechtsgrundlage in Ihrem konkreten Fall tatsächlich tragfähig ist
  • Aktualisierung liegt bei Ihnen: Wenn Sie einen neuen Dienst auf Ihrer Website einbinden — etwa ein neues Analyse-Tool oder einen Cookie-Banner — sollten Sie die Datenschutzerklärung entsprechend anpassen

Für wen eignet sich ein Generator?

Ein Datenschutzerklärung Generator kann eine gute Lösung sein für Websites, die überwiegend Standarddienste verwenden: ein CMS wie WordPress, ein Kontaktformular, eventuell ein Analyse-Tool und eine Handvoll externer Einbindungen.

Option 2 — Datenschutzerklärung vom Anwalt

Wie erstellt ein Anwalt eine Datenschutzerklärung?

Ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt analysiert zunächst Ihre Website und Ihre Geschäftsprozesse. Dabei identifiziert er alle Verarbeitungsvorgänge, prüft die jeweilige Rechtsgrundlage und formuliert die Datenschutzerklärung individuell. In der Regel umfasst dieser Prozess:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Daten werden wo und warum erhoben?
  2. Rechtsgrundlagen-Prüfung: Ist die gewählte Rechtsgrundlage für den jeweiligen Vorgang geeignet?
  3. Drittanbieter-Analyse: Welche externen Dienste sind eingebunden — EU oder Drittländer?
  4. Formulierung: Texterstellung, die sowohl rechtlich präzise als auch verständlich ist (DSGVO Art. 12)
  5. Abstimmung: Der Entwurf wird mit Ihnen besprochen und angepasst

Vorteile einer anwaltlichen Datenschutzerklärung

  • Individuell: Die Erklärung bildet Ihre tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge ab — auch solche, die kein Generator im Fragenkatalog hat
  • Rechtliche Einschätzung: Ein Anwalt kann beurteilen, ob eine bestimmte Rechtsgrundlage in Ihrer Situation tragfähig ist, und Alternativen vorschlagen
  • Gesamtbetrachtung: Die Datenschutzerklärung wird im Kontext Ihrer gesamten Datenverarbeitung erstellt — nicht isoliert als einzelne Textbausteine
  • Haftung: Ein Anwalt haftet im Rahmen seines Mandats für die Richtigkeit seiner Arbeit (Berufshaftpflicht) — das bietet ein Generator nicht
  • Beratung inklusive: Neben der Datenschutzerklärung erhalten Sie in der Regel auch Hinweise zu anderen datenschutzrechtlichen Themen, etwa zum Cookie-Banner oder zur Auftragsverarbeitung

Grenzen einer anwaltlichen Lösung

  • Kosten: Eine anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung kann je nach Komplexität zwischen 500 und 3.000 EUR kosten. Für kleine Websites oder Einzelunternehmer kann das ein erheblicher Posten sein
  • Zeitaufwand: Die Erstellung dauert in der Regel ein bis vier Wochen — je nach Kanzlei und Auslastung
  • Aktualisierungen kosten extra: Wenn Sie einen neuen Dienst einbinden oder sich die Rechtslage ändert, wird die Anpassung der Datenschutzerklärung in der Regel erneut berechnet
  • Abhängigkeit: Sie benötigen für jede wesentliche Änderung an der Datenschutzerklärung erneut den Anwalt — oder es bleibt Ihnen überlassen einzuschätzen, ob eine Anpassung notwendig ist

Für wen eignet sich ein Anwalt?

Eine anwaltliche Datenschutzerklärung kann besonders sinnvoll sein bei: Online-Shops mit Zahlungsdienstleistern, Plattformen mit Nutzerkonten, Gesundheitsdaten, regulierten Branchen oder umfangreichen Datenübermittlungen in Drittländer.

Option 3 — Kombination aus Generator und Beratung

In der Praxis wählen viele Unternehmen einen Mittelweg: Sie nutzen einen Datenschutzerklärung Generator als Ausgangsbasis und lassen das Ergebnis anschließend von einem Anwalt prüfen.

So kann der Ablauf aussehen

  1. Generator konfigurieren: Beantworten Sie den Fragenkatalog möglichst vollständig. Ein Website-Check kann helfen, eingebundene Drittanbieter aufzudecken
  2. Ergebnis exportieren: Speichern Sie den generierten Text als Entwurf
  3. Anwaltliche Kurzprüfung: Ein Anwalt prüft den Text auf Vollständigkeit und Konsistenz — typischerweise zwischen 200 und 800 EUR
  4. Anpassungen einarbeiten: Fehlende Punkte ergänzen, Formulierungen korrigieren
  5. Aktualisierungsroutine festlegen: Wie oft und bei welchen Anlässen wird erneut geprüft?

Vorteile der Kombination

  • Kosteneffizient: Günstiger als eine rein anwaltliche Erstellung, aber gründlicher als ein Generator allein
  • Gute Abdeckung: Der Generator liefert die Standardbausteine, der Anwalt schließt individuelle Lücken
  • Schneller Einstieg: Sie haben sofort eine erste Version und können die anwaltliche Prüfung nachlagern

Dieser Ansatz kann besonders für KMU interessant sein, die ein überschaubares Budget haben, aber eine fundierte Datenschutzerklärung anstreben.

Vergleich — Generator vs. Anwalt

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Unterschiede zusammen:

KriteriumGeneratorAnwaltKombination
Kosten0–15 EUR/Monat500–3.000 EUR200–800 EUR (Prüfung)
Zeitaufwand15–30 Minuten1–4 Wochen1–2 Tage + Wartezeit
GenauigkeitGut bei StandardfällenHoch, individuell geprüftHoch, individuell ergänzt
IndividualisierungBegrenzt auf FragenkatalogVollständig individuellGenerator-Basis + individuelle Ergänzungen
AktualisierungenTeils automatisch benachrichtigtZusatzkosten pro ÄnderungBasis-Updates über Generator, größere Änderungen über Anwalt
HaftungKeine (Nutzung auf eigene Verantwortung)Anwaltshaftung (Berufshaftpflicht)Teilweise (für geprüfte Teile)
Geeignet fürStandard-Websites, kleine BudgetsKomplexe Websites, sensible DatenKMU mit mittlerem Budget

Die Wahl sollte nicht ausschließlich nach Kosten getroffen werden — die Komplexität der Website ist entscheidend. Eine DSGVO-Checkliste kann helfen, den Umfang der eigenen Datenverarbeitung einzuschätzen.

Typische Fehler bei Datenschutzerklärungen

Unabhängig davon, ob Sie einen Generator oder einen Anwalt nutzen — es gibt wiederkehrende Fehler, die wir in unserer Praxis als IT-Berater häufig sehen. Einige davon lassen sich mit einem automatisierten Website-Check schnell identifizieren.

1. Veraltete Datenschutzerklärung

Websites entwickeln sich weiter. Ein neues Analyse-Tool, ein Chat-Widget, extern geladene Google Fonts — jede Änderung an der Website kann eine Anpassung der Datenschutzerklärung erfordern. Laut DSGVO Art. 13 sollte die Datenschutzerklärung die tatsächliche Verarbeitung widerspiegeln. Eine Erklärung, die seit zwei Jahren nicht aktualisiert wurde, entspricht möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Website.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung mindestens einmal pro Quartal — und nach jeder wesentlichen Änderung an der Website.

2. Fehlende Dienste

Ein häufiges Problem: Auf der Website sind Dienste eingebunden, die in der Datenschutzerklärung nicht aufgeführt werden. Das betrifft oft:

  • Google Fonts, die extern geladen werden, statt lokal eingebunden zu sein — mehr dazu in unserem Ratgeber zu Google Fonts und DSGVO
  • YouTube-Videos oder andere eingebettete Medien, die beim Laden Nutzerdaten an Drittanbieter übermitteln
  • Social-Media-Plugins mit Tracking-Funktionalität
  • Chatbots oder Helpdesk-Tools, die auf der Website aktiv sind
  • CDN-Dienste oder externe Schriftbibliotheken

Laut DSGVO Art. 13 Abs. 1 lit. e sollten die Empfänger der Daten benannt werden. Wenn ein Dienst auf der Website aktiv ist, aber in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt wird, kann das als Verletzung der Informationspflicht gewertet werden.

3. Falsche oder fehlende Rechtsgrundlage

Jeder Verarbeitungsvorgang benötigt eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO Abs. 1. In der Praxis sehen wir häufig:

  • Berechtigtes Interesse wird pauschal für alle Verarbeitungsvorgänge angegeben — auch dort, wo eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) die zutreffendere Grundlage sein könnte
  • Einwilligung wird genannt, aber das Cookie-Banner ist nicht korrekt implementiert — etwa weil Cookies bereits vor der Einwilligung gesetzt werden (möglicher Verstoß gegen § 25 TDDDG Abs. 1)
  • Vertragserfüllung wird für Verarbeitungen angeführt, die nicht unmittelbar zur Vertragserfüllung gehören — etwa Marketing-Maßnahmen

Empfehlung: Prüfen Sie für jeden Dienst einzeln, welche Rechtsgrundlage tatsächlich in Betracht kommt. Im Zweifelsfall kann eine anwaltliche Kurzberatung hier Klarheit schaffen.

4. Fehlende oder unvollständige Betroffenenrechte

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, über die in der Datenschutzerklärung informiert werden sollte (Art. 13 Abs. 2 lit. b–d). Dazu gehören:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16)
  • Recht auf Löschung (Art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21)
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77)

In einigen Datenschutzerklärungen fehlen einzelne Rechte oder werden nur allgemein erwähnt, ohne die jeweilige DSGVO-Grundlage zu nennen.

5. Schlechte Erreichbarkeit der Datenschutzerklärung

Laut DSGVO Art. 12 Abs. 1 sollten die Informationen „leicht zugänglich” sein. Die Datenschutzerklärung sollte von jeder Seite der Website über den Footer erreichbar sein — als eigenständiger Link, nicht nur als Unterseite des Impressums.

Ein subtiler Fehler: Das Cookie-Banner nennt andere Dienste oder Kategorien als die Datenschutzerklärung. Oder der Banner verweist auf Einwilligung, während die Datenschutzerklärung berechtigtes Interesse angibt. Stellen Sie sicher, dass beide inhaltlich übereinstimmen.

Unsere Empfehlung für KMU

Als IT-Berater — nicht als Rechtsberater — geben wir folgende Einschätzung, basierend auf unserer Erfahrung mit Hunderten von Websites:

Für kleine Websites und Einzelunternehmer

Wenn Ihre Website eine überschaubare Anzahl an Standarddiensten nutzt — etwa ein CMS, ein Kontaktformular und eventuell ein Analyse-Tool — kann ein etablierter Datenschutzerklärung Generator eine pragmatische Lösung sein. Achten Sie darauf:

  • Einen Generator zu wählen, der von einem spezialisierten Juristen betrieben wird
  • Alle Dienste vollständig und korrekt anzugeben
  • Die Datenschutzerklärung bei Website-Änderungen zu aktualisieren
  • Mindestens einmal jährlich die Aktualität zu prüfen

Für mittelständische Unternehmen

Bei Websites mit mehr Komplexität — Newsletter-System, eingebettete Medien, diverse Drittanbieter-Integrationen — empfehlen wir die Kombination aus Generator und anwaltlicher Kurzprüfung.

Für Unternehmen mit sensiblen Daten

Wenn Ihre Website Gesundheitsdaten, Finanzdaten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet, kann eine rein anwaltliche Erstellung die sicherere Wahl sein.

Unabhängig vom gewählten Weg

Egal ob Generator, Anwalt oder Kombination — stellen Sie sicher, dass:

  • Die Datenschutzerklärung aktuell ist und die tatsächliche Datenverarbeitung widerspiegelt
  • Alle genutzten Dienste und Drittanbieter aufgeführt werden
  • Die Rechtsgrundlagen korrekt zugeordnet sind
  • Die Erklärung von jeder Seite leicht erreichbar ist (Footer-Link)
  • Sie eine Routine für regelmäßige Überprüfungen etablieren
  • Cookie-Banner und Datenschutzerklärung inhaltlich konsistent sind

Einen ersten Überblick, ob Ihre Website die wichtigsten Anforderungen erfüllt, bietet ein automatisierter Website-Check. Und wenn Sie wissen möchten, welche konkreten Punkte bei einer Abmahnung eine Rolle spielen können, lohnt sich ein Blick in unseren entsprechenden Ratgeber.

Fazit

Die Frage „Datenschutzerklärung Generator oder Anwalt?” lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Wege haben ihre Berechtigung — die richtige Wahl hängt von der Komplexität Ihrer Website, Ihrem Budget und der Art der verarbeiteten Daten ab.

Ein Generator bietet einen schnellen, kostengünstigen Einstieg und deckt Standardfälle solide ab. Ein Anwalt liefert individuelle Sicherheit, ist aber mit höheren Kosten verbunden. Die Kombination aus beidem bietet für viele KMU das beste Verhältnis aus Aufwand und Ergebnis.

Entscheidend ist am Ende nicht, wie die Datenschutzerklärung entstanden ist — sondern dass sie vollständig, aktuell und verständlich ist. Die Anforderungen aus DSGVO Art. 12 und Art. 13 gelten unabhängig vom Erstellungsweg. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung sind mindestens ebenso wichtig wie die initiale Erstellung.

Häufige Fragen

Ist ein kostenloser Datenschutzerklärung Generator ausreichend?

Für einfache Websites mit wenigen Standarddiensten kann ein kostenloser Generator eine solide Grundlage bieten. Manche Generatoren schränken den Funktionsumfang in der kostenlosen Version ein — etwa bei Drittanbieter-Modulen. Achten Sie darauf, dass alle Dienste Ihrer Website abgebildet werden können. Wenn nicht, kann eine Premium-Version oder eine ergänzende anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Wie oft sollte ich meine Datenschutzerklärung aktualisieren?

Immer dann, wenn sich die Datenverarbeitung auf Ihrer Website ändert — etwa durch ein neues Analyse-Tool oder eine neue Drittanbieter-Einbindung. Darüber hinaus empfehlen wir eine Überprüfung mindestens einmal pro Quartal. Auch Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsurteile können eine Anpassung erfordern. Generatoren wie Datenschutz-Generator.de bieten teilweise Benachrichtigungen an, wenn eine Aktualisierung empfohlen wird.

Kann ich für eine fehlerhafte Datenschutzerklärung abgemahnt werden?

Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen können grundsätzlich Gegenstand einer Abmahnung sein. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab — Art des Fehlers, aktuelle Rechtsprechung, Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Auch Datenschutzaufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung möglichst vollständig und aktuell zu halten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Abmahnung-Vermeidung.

Ob ein Cookie-Banner erforderlich ist, hängt davon ab, welche Technologien auf Ihrer Website eingesetzt werden. Laut § 25 TDDDG Abs. 1 ist die Speicherung von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig — mit Ausnahme technisch notwendiger Cookies (§ 25 TDDDG Abs. 2). Wenn Ihre Website Analyse-Tools, Marketing-Cookies oder Tracking-Pixel verwendet, benötigen Sie in der Regel ein Cookie-Banner mit aktiver Einwilligungsmöglichkeit. Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sollten dabei inhaltlich aufeinander abgestimmt sein. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Cookie-Banner-Pflicht.

Häufige Fragen

Welcher Datenschutzerklärung Generator ist der beste?
Bekannte Generatoren wie Datenschutz-Generator.de (Dr. Schwenke) und e-recht24.de werden von spezialisierten Juristen betrieben und regelmäßig aktualisiert. Die Wahl hängt davon ab, welche Dienste Ihre Website nutzt und ob der Generator diese abbilden kann.
Was kostet eine Datenschutzerklärung vom Anwalt?
Eine anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung kostet je nach Komplexität zwischen 500 und 3.000 EUR. Eine Kurzprüfung eines Generator-Textes liegt typischerweise bei 200 bis 800 EUR. Für viele KMU bietet die Kombination aus Generator und anwaltlicher Prüfung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wie oft sollte die Datenschutzerklärung aktualisiert werden?
Bei jeder Änderung an der Website, die neue Dienste oder Drittanbieter einführt — etwa ein neues Analyse-Tool oder Chat-Widget. Zusätzlich empfehlen wir eine Überprüfung mindestens einmal pro Quartal.
Kann ich für eine fehlerhafte Datenschutzerklärung abgemahnt werden?
Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen können grundsätzlich Gegenstand einer Abmahnung sein. Auch Datenschutzaufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen. Es empfiehlt sich, die Datenschutzerklärung möglichst vollständig und aktuell zu halten.

Von Viacheslav Spitsyn

IT-Berater für Website-Compliance

Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.

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