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Abmahnung wegen Impressum — Was tun? Sofortmaßnahmen und Prävention

Veröffentlicht: 10. März 2026

Inhaltsverzeichnis

Warum Impressum-Abmahnungen nach wie vor häufig vorkommen

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum gehört seit Jahren zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen im deutschen Internet. Laut § 5 DDG sind Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, könnte dies nach UWG §3a als wettbewerbswidriges Verhalten gewertet werden.

In diesem Ratgeber erklären wir aus IT-Berater-Perspektive, welche Sofortmaßnahmen bei einer Impressum-Abmahnung sinnvoll sein können, welche Fehler besonders häufig abgemahnt werden und wie Sie Ihr Impressum langfristig absichern.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine Orientierung aus IT-Berater-Perspektive. Für eine rechtliche Bewertung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Was ist eine Impressum-Abmahnung?

Eine Abmahnung wegen Impressum ist eine formelle außergerichtliche Aufforderung, einen möglichen Verstoß gegen die Impressumspflicht zu unterlassen. Sie wird in der Regel von Wettbewerbern oder bestimmten Verbänden veranlasst und von einem Rechtsanwalt versendet.

Typischer Inhalt einer Impressum-Abmahnung

Eine Impressum-Abmahnung enthält üblicherweise:

  • Beschreibung des möglichen Verstoßes — welche Pflichtangabe nach § 5 DDG fehlt oder fehlerhaft ist
  • Unterlassungserklärung — die Aufforderung, den möglichen Verstoß künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe
  • Fristsetzung — üblich sind 7 bis 14 Tage
  • Kostenrechnung — die Anwaltskosten des Abmahnenden, die sich am Streitwert orientieren

Was kostet eine Impressum-Abmahnung?

Die Kosten einer Impressum-Abmahnung setzen sich üblicherweise aus den Anwaltskosten des Abmahnenden zusammen. Je nach Streitwert können diese laut Branchenberichten zwischen 500 und 3.000 EUR liegen. Hinzu kommen möglicherweise die Kosten für Ihren eigenen Rechtsanwalt sowie die Aufwendungen für die Korrektur des Impressums. Bei Verletzung einer abgegebenen Unterlassungserklärung können zusätzlich Vertragsstrafen fällig werden.

Welche Impressum-Fehler werden am häufigsten abgemahnt?

Nicht jeder Impressum-Fehler führt gleich zu einer Abmahnung, aber bestimmte Mängel werden in der Praxis besonders häufig beanstandet:

Fehlende Pflichtangaben nach § 5 DDG

Laut § 5 DDG gehören zu den Pflichtangaben unter anderem:

  • Name und Anschrift des Anbieters (keine Postfachadresse)
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg (z. B. Telefon)
  • Vertretungsberechtigte Personen bei juristischen Personen (z. B. Geschäftsführer einer GmbH)
  • Registergericht und Registernummer (falls eingetragen)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Berufsrechtliche Angaben bei regulierten Berufen (Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen)

Eine detaillierte Übersicht aller Pflichtangaben finden Sie in unserem Impressum-Ratgeber.

Erreichbarkeit des Impressums

Das Impressum sollte laut § 5 DDG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. In der Praxis bedeutet das:

  • Maximal zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt
  • Eindeutig beschriftet — „Impressum” ist die gängigste und sicherste Bezeichnung
  • Kein Impressum als Bild oder PDF — es sollte als durchsuchbarer Text eingebunden sein
  • Auf mobilen Geräten ebenfalls ohne Umwege erreichbar

Häufige Fehler bei juristischen Personen

Besonders bei GmbHs und UGs werden in der Praxis häufig beanstandet:

  • Fehlender Geschäftsführer (Name und Vorname)
  • Fehlende Handelsregisternummer (HRB-Nummer)
  • Falsches oder fehlendes Registergericht
  • Fehlende Angabe der Rechtsform im Firmennamen

Fehler bei Freiberuflern und regulierten Berufen

Für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere regulierte Berufe gelten gemäß § 5 DDG Abs. 1 Nr. 5 zusätzliche Anforderungen:

  • Zuständige Kammer
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind

Abmahnung erhalten — Sofortmaßnahmen

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Ihres Impressums erhalten haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

1. Ruhe bewahren und Frist notieren

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Notieren Sie sich aber unbedingt die gesetzte Frist — üblich sind 7 bis 14 Tage. Die Frist sollte unter keinen Umständen verstreichen, auch wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten.

2. Rechtsanwalt konsultieren

Lassen Sie die Abmahnung von einem auf IT-Recht oder Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Eine vorschnelle Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung kann langfristige Folgen haben — die Vertragsstrafe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt.

3. Impressum sofort korrigieren

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung empfehlen wir, die beanstandeten Fehler im Impressum umgehend zu korrigieren. Das zeigt Handlungsbereitschaft und kann sich positiv auf eine mögliche Einigung auswirken.

4. Ist-Zustand dokumentieren

Erstellen Sie Screenshots Ihres aktuellen Impressums mit Zeitstempel — sowohl vor als auch nach der Korrektur. Diese Dokumentation könnte im weiteren Verlauf hilfreich sein.

5. Keine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anwalt

Falls Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben möchten, sollte diese immer von einem Rechtsanwalt formuliert oder geprüft werden. Die Formulierung der Vertragsstrafe und des Unterlassungsversprechens hat langfristige rechtliche Konsequenzen.

Ist jede Impressum-Abmahnung berechtigt?

Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Seit der UWG-Reform 2020 (§8c UWG) sind die Anforderungen an berechtigte Abmahnungen gestiegen und die Möglichkeiten für missbräuchliche Abmahnungen eingeschränkt worden.

Mögliche Gründe für Unberechtigung

Eine Impressum-Abmahnung könnte unter Umständen unberechtigt sein, wenn:

  • Kein Wettbewerbsverhältnis besteht — der Abmahnende ist nicht in derselben Branche tätig
  • Rechtsmissbrauch vorliegt — etwa bei massenhaften, gleichlautenden Abmahnungen, die primär der Gebührenerzielung dienen (UWG §8c)
  • Formale Fehler in der Abmahnung selbst — fehlende Vollmacht, falsche Parteibezeichnung
  • Der gerügte mögliche Verstoß nicht vorliegt — die Angabe ist tatsächlich vorhanden oder nicht erforderlich

UWG §8c — Schutz vor Missbrauch

Mit der UWG-Reform 2020 wurden in §8c spezielle Regelungen gegen missbräuchliche Abmahnungen eingeführt. Indizien für einen Missbrauch können sein:

  • Die Abmahnung dient vorwiegend der Generierung von Gebühren
  • Es werden massenhaft gleichartige Abmahnungen versendet
  • Die geforderte Unterlassungserklärung geht über den konkreten möglichen Verstoß hinaus
  • Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Geschäftsumfang des Abmahnenden und dem Umfang der Abmahntätigkeit

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann einschätzen, ob in Ihrem Fall Anzeichen für einen Missbrauch vorliegen.

Impressum korrekt erstellen — Checkliste

Um künftige Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir, Ihr Impressum gegen diese Checkliste zu prüfen:

  • Name und Anschrift — vollständiger bürgerlicher Name bzw. Firma, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • Kontaktdaten — E-Mail-Adresse und mindestens ein weiterer schneller Kommunikationsweg
  • Vertretungsberechtigung — bei juristischen Personen: Name des/der Geschäftsführer(s)
  • Handelsregister — Registergericht und HRB-/HRA-Nummer (sofern eingetragen)
  • USt-IdNr. — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Regulierte Berufe — Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen
  • Erreichbarkeit — maximal zwei Klicks, eindeutig beschriftet, mobil erreichbar
  • Format — als Text, nicht als Bild oder PDF

Für weitere Details empfehlen wir unseren ausführlichen Impressum-Pflichtangaben-Ratgeber.

Bußgelder bei Impressumsverstößen

Neben Abmahnungen durch Wettbewerber können Verstöße gegen die Impressumspflicht auch ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen haben. Laut TMG §16 Abs. 2 kann ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Impressumspflicht mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

In der Praxis werden solche Bußgelder nach aktuellem Stand eher selten verhängt — die größere Gefahr geht üblicherweise von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aus. Dennoch zeigt die Bußgeldbewehrung, dass der Gesetzgeber die Impressumspflicht als wichtige Verbraucherschutzmaßnahme betrachtet.

Langfristiger Schutz — Prävention

Ein korrektes Impressum ist der erste Schritt, aber langfristiger Schutz erfordert regelmäßige Überprüfung:

  • Vierteljährliche Kontrolle — prüfen Sie Ihr Impressum mindestens alle drei Monate auf Aktualität
  • Bei Änderungen sofort aktualisieren — neuer Geschäftsführer, Umzug, Rechtsformwechsel → Impressum anpassen
  • Automatisierte Checks nutzen — Tools wie der Website-Check können Pflichtangaben automatisch auf Vollständigkeit prüfen
  • Gesamte Website im Blick behalten — neben dem Impressum gibt es weitere häufige Abmahnfallen wie fehlende Cookie-Banner oder extern geladene Google Fonts

Einen Überblick über die sieben häufigsten Website-Fehler, die möglicherweise zu einer Abmahnung führen könnten, finden Sie in unserem Ratgeber Abmahnung vermeiden: 7 häufige Website-Fehler.

Fazit

Eine Abmahnung wegen Impressum ist unangenehm, aber in vielen Fällen lösbar. Die wichtigsten Schritte: Frist notieren, Rechtsanwalt konsultieren, Fehler sofort beheben und dokumentieren. Langfristig empfehlen wir, das Impressum regelmäßig auf Vollständigkeit zu prüfen — die Pflichtangaben nach § 5 DDG sind klar definiert und mit überschaubarem Aufwand umsetzbar.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Seit der UWG-Reform 2020 stehen Unternehmen bessere Mittel gegen missbräuchliche Abmahnungen zur Verfügung. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Abmahnung wegen Impressum?

Die Kosten einer Impressum-Abmahnung hängen üblicherweise vom Streitwert ab. Laut Branchenberichten liegen die Anwaltskosten des Abmahnenden häufig zwischen 500 und 3.000 EUR. Hinzu kommen möglicherweise die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung können zusätzlich Vertragsstrafen fällig werden, die deutlich höher ausfallen können.

Welche Impressum-Angaben sind Pflicht?

Laut § 5 DDG gehören zu den Pflichtangaben unter anderem: Name und Anschrift des Anbieters, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg, bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Personen, Registergericht und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei regulierten Berufen kommen zusätzliche Angaben hinzu. Eine vollständige Checkliste finden Sie in unserem Impressum-Ratgeber.

Kann ich eine Impressum-Abmahnung ignorieren?

Davon ist dringend abzuraten. Auch wenn eine Abmahnung möglicherweise unberechtigt sein könnte, sollte die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird die Frist versäumt, könnte der Abmahnende im nächsten Schritt eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen, was in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Empfehlenswert ist, die Abmahnung zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Wie lange dauert es, das Impressum zu korrigieren?

Die reine Korrektur des Impressums ist in der Regel innerhalb weniger Minuten bis Stunden möglich — je nachdem, ob Sie direkten Zugriff auf Ihre Website haben oder einen Webentwickler beauftragen. Wir empfehlen, die Korrektur unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Abmahnung umgehend vorzunehmen und den alten sowie neuen Stand mit Zeitstempel zu dokumentieren.

Häufige Fragen

Was gehört in ein rechtssicheres Impressum?
Laut [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html) gehören unter anderem Name und Anschrift, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg, bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten, Registergericht und Registernummer sowie die USt-IdNr. Bei regulierten Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung hinzu.
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Das Impressum sollte von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein — idealerweise im Footer verlinkt. Es sollte eindeutig als 'Impressum' beschriftet und als durchsuchbarer Text eingebunden sein, nicht als Bild oder PDF.
Kann eine GmbH wegen fehlendem Geschäftsführer im Impressum abgemahnt werden?
Ja, die fehlende Angabe des Geschäftsführers bei juristischen Personen gehört zu den häufig beanstandeten Impressum-Fehlern. Laut [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html) sind bei GmbHs Name und Vorname des Geschäftsführers sowie die HRB-Nummer Pflichtangaben.
Wie hoch kann ein Bußgeld bei Impressumsverstößen sein?
Laut TMG §16 Abs. 2 kann ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Impressumspflicht mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden. In der Praxis wird die größere Gefahr üblicherweise von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gesehen.

Von Viacheslav Spitsyn

IT-Berater für Website-Compliance

Über 14 Jahre Erfahrung in IT und Webentwicklung. Entwickler von Web-Prüfer — dem Compliance-Scanner für deutsche Websites.

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